Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen klar Logo

Stadtwerke Wolfsburg AG bekommt „Wolfsburger Revier“ zugeteilt: LBEG erteilt Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme

Das Erlaubnisfeld „Wolfsburger Revier“ erstreckt sich von Detmerode im Süden bis fast nach Dannenbüttel und Jembke im Norden.   Bildrechte: LBEG
Das Erlaubnisfeld „Wolfsburger Revier“ erstreckt sich von Detmerode im Süden bis fast nach Dannenbüttel und Jembke im Norden.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der Stadtwerke Wolfsburg AG das Erlaubnisfeld „Wolfsburger Revier“ zugeteilt. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken ist zunächst vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Januar 2030 auf fünf Jahre befristet. Das Erlaubnisfeld „Wolfsburger Revier“ ist gut 123,5 Quadratkilometer groß und erstreckt sich über wesentliche Teile des Stadtgebiets und umliegende Gemeinden von Detmerode im Süden bis Jembke im Norden und von Wettmershagen im Westen bis zur Berliner Brücke im Osten.

Den finalen Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme hatte die Stadtwerke Wolfsburg AG Mitte Juni vergangenen Jahres gestellt. Nachdem das LBEG den Antrag geprüft und der von der Fläche betroffenen kreisfreien Stadt Wolfsburg sowie dem Landkreis Gifhorn Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und die Samtgemeinden Boldecker Land, Brome und Isenbüttel sowie die Gemeinde Sassenburg informiert hatte, hat es nun die Erlaubnis erteilt. Diese gibt dem Unternehmen das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

Die Stadtwerke Wolfsburg AG sieht in dem Feld Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können.

Nachdem das LBEG im vergangenen Monat bereits das Feld „Braunschweig V“ zugeteilt hat, stehen nun zahlreiche Gebiete gerade im östlichen Niedersachsen im Fokus von möglichen Tiefengeothermieprojekten. „Wir haben aber in nahezu ganz Norddeutschland gute bis sehr gute geologische Voraussetzung für die Nutzung von Erdwärme“, sagt LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier. „Dieser wertvolle ressourcen- und klimaschonende Baustein für die Wärmewende hat eine große Bedeutung“, so der Behördenleiter. Das hätten zahlreiche Unternehmen erkannt, die nun Tiefengeothermieprojekte anstoßen.

Weitere Infos:

  • Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (z.B. Erdwärme) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Erdwärme ist es, geeignete geologische Schichten für die Energiegewinnung durch Tiefengeothermie zu finden. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
  • Zum 1. Februar dieses Jahres hat das LBEG 31 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt, 26 in Niedersachsen, drei in Schleswig-Holstein, eine in Hamburg und eine in Bremen.
  • Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde auch Niedersächsischer Geo­thermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt.
  • Das LBEG unterstreicht dabei die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an – so zum Beispiel bei der Norddeutschen Geothermietagung im Mai und beim Tag der Geothermie im September am Hauptsitz des LBEG in Hannover.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Stefan Wittke, Tel.: 0511 643 2122,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.01.2025

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln