Stadtwerke Wunstorf bekommen das Feld Meerwärme I zugeteilt: LBEG erteilt Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme
Bildrechte: LBEG
Das Erlaubnisfeld Meerwärme I erstreckt sich rund um Wunstorf bis nach Bokeloh, Haste und an die Bundesautobahn 2.
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt der Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG zum 1. Dezember das Erlaubnisfeld Meerwärme I zur Aufsuchung von Erdwärme aus mehr als 400 Metern Tiefe zu. Das Feld ist gut 83,5 Quadratkilometer groß und erstreckt sich rund um Wunstorf bis zum Fliegerhorst im Norden, zur Bundesautobahn 2 im Südosten und umfasst Bokeloh im Westen sowie Haste im Südwesten. Die Erlaubnis ist befristet auf drei Jahre bis zum 30. November 2028.
Die Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG hat die Anträge auf Aufsuchung von Erdwärme beim LBEG als zuständiger Genehmigungsbehörde eingereicht. Daraufhin hat das Landesamt der von der Fläche betroffenen Region Hannover, dem Landkreis Schaumburg, den Städten Barsinghausen, Neustadt am Rübenberge, Seelze und Wunstorf sowie den Samtgemeinden Nenndorf und Sachsenhagen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Nun gibt das LBEG dem Antrag statt und erteilt die Erlaubnis. Diese gibt der Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.
In dem Feld sieht die Stadtwerke Wunstorf GmbH & Co. KG Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können.
Weitere Infos:
- Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende und ausschließliche Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (zum Beispiel Erdwärme aus mehr als 400 Metern Tiefe) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Erdwärme ist es, geeignete geologische Schichten für die Energiegewinnung durch Tiefengeothermie zu finden. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
- Erdwärme, die aus mehr als 400 Metern Tiefe gewonnen wird, gilt als bergfreier Bodenschatz und fällt damit unter das Bundesbergrecht. Dieser Tiefengeothermie steht die oberflächennahe Geothermie bis zu einer Tiefe von 400 Metern gegenüber, die davon unberührt bleibt.
- Das LBEG ist zuständige Bergbehörde für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen.
- Zum 1. Dezember hat das LBEG in seinem gesamten Aufsichtsbezirk 52 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt, 37 in Niedersachsen, acht in Schleswig-Holstein, vier Bremen und drei in Hamburg.
- Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde auch Niedersächsischer
Geothermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt.
- Dabei unterstreicht das LBEG die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an – so zum Beispiel beim Tag der Geothermie am Hauptsitz des LBEG in Hannover, der das nächste Mal 2027 stattfindet.