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erstellt am:
29.10.2020
Die der Wintershall Dea Deutschland GmbH zugeteilte Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Feld „Werder“ ist am 28. Oktober offiziell aufgehoben worden. Das Unternehmen hatte die bis zum 31. Juli 2021 erteilte Erlaubnis dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) vorzeitig zurückgegeben. Sie war zuletzt am 13. Januar 2020 verlängert worden und erstreckte sich über eine Fläche von rund 85 Quadratkilometern südlich von Achim im Landkreis Verden (siehe beigefügte Karte).
Das Unternehmen sieht aus geologischen Unsicherheiten, einem hohen Explorationsrisiko sowie einer sinkenden gesellschaftlichen Akzeptanz für die Förderung von Kohlenwasserstoffen die Rahmenbedingungen für weitere Betätigungen als nicht gegeben an.
Die Aufhebung des Erlaubnisfeldes wurde gemäß § 19 Abs. 1 des Bundesberggesetzes (BBergG) im Oktober 2020 beantragt. Mit der Bekanntgabe im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 28. Oktober 2020 wurde die Aufhebung wirksam.
Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet während eines bestimmten Zeitraums einen Rohstoff – hier Kohlenwasserstoffe – aufsuchen zu dürfen. Für technische Maßnahmen und damit den konkreten Aufsuchungshandlungen müssen entsprechend dem BBergG weitere Anträge – sogenannte Betriebspläne – beantragt und in weiteren Verfahren zugelassen werden.
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