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Suche nach Steinen, Kies und Sand: Unternehmen gibt Erlaubnis für „Kieler Bucht“ zurück

Ehemaliges Erlaubnisfeld   Bildrechte: LBEG
Das ehemalige Erlaubnisfeld „Kieler Bucht“ (grün schraffierte Fläche) hat sich auf einer Fläche von mehr als 144 Quadratkilometern vor der Küstenlinie zwischen Heidkate und Hohenfelder Strand erstreckt.

Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Steinen, Kies und Sand im Feld „Kieler Bucht“, die der Kiese und Sande Ostsee GmbH zugeteilt worden war, ist offiziell aufgehoben worden. Das Unternehmen hatte die Erlaubnis Anfang Dezember an das zuständige Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Hannover zurückgegeben.

Als Grund für die Rückgabe nannte die Kiese und Sande Ostsee GmbH, die Rechercheergebnisse hätten gezeigt, dass sich weite Teile des Gebietes nicht für einen Abbau eignen. Von den restlichen Flächen des Areals sei zu erwarten, dass diese in der Vergangenheit bereits weitestgehend ausgebeutet worden seien.

Die Erlaubnis war zum 1. November 2017 erteilt und zwischenzeitlich bis zum 31. Oktober 2024 verlängert worden. Das Erlaubnisfeld in der Kieler Bucht erstreckte sich vor der Küstenlinie zwischen Heidkate und Hohenfelder Strand auf einer Größe von knapp 144,4 Quadratkilometern.

Die Aufhebung des Erlaubnisfeldes wurde gemäß § 19 Abs. 1 des Bundesberggesetzes (BBergG) beantragt. Mit der Bekanntgabe im Amtsblatt für Schleswig-Holstein ist die Aufhebung zum 17. Januar wirksam geworden.

Weitere Infos:

Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet während eines bestimmten Zeitraums einen Rohstoff – hier Steine, Kies und Sand – aufsuchen zu dürfen. Für technische Maßnahmen und damit konkrete Aufsuchungshandlungen müssen entsprechend dem BBergG weitere Anträge – sogenannte Betriebspläne – beantragt und in weiteren Verfahren zugelassen werden.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Hannover ist als Bergbehörde neben Niedersachsen, Hamburg und Bremen auch zuständig für Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen zum Thema Bergrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen sind im Internet unter http://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.01.2022

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