Tiefengeothermie: Aufsuchung von Erdwärme am Steinhuder Meer - LBEG teilt Erlaubnisfeld „Bad Rehburg“ zu
Bildrechte: LBEG
Das Erlaubnisfeld „Bad Rehburg“ erstreckt sich zwischen Loccum und dem Steinhuder Meer.
Zur Aufsuchung von Erdwärme aus mehr als 400 Metern Tiefe hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) der Umwelt & Energie GmbH & Co. KG zum 1. Januar das Erlaubnisfeld „Bad Rehburg“ zugeteilt. Das Feld ist knapp 31,5 Quadratkilometer groß und erstreckt sich von Loccum im Westen und dem Steinhuder Meer im Osten. Die Erlaubnis ist befristet auf drei Jahre bis zum 31. Dezember 2028.
Die Umwelt & Energie GmbH & Co. KG mit Sitz in Nienburg hat den Antrag auf Aufsuchung von Erdwärme beim LBEG als zuständiger Genehmigungsbehörde eingereicht, woraufhin das Landesamt den von der Fläche betroffenen Landkreisen Nienburg/Weser und Schaumburg, den Städten Rehburg-Loccum und Sachsenhagen sowie der Samtgemeinde Sachsenhagen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Nun gibt das LBEG dem Antrag statt und erteilt die Erlaubnis. Diese gibt der Umwelt & Energie GmbH & Co. KG das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.
Die Umwelt & Energie GmbH & Co. KG sieht in dem Feld Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können.
Weitere Infos:
- Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende und ausschließliche Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (zum Beispiel Erdwärme) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Erdwärme ist es, geeignete geologische Schichten für die Energiegewinnung durch Tiefengeothermie zu finden. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
- Erdwärme, die aus mehr als 400 Metern Tiefe gewonnen wird, gilt als bergfreier Bodenschatz und fällt damit unter das Bundesbergrecht. Dieser Tiefengeothermie steht die oberflächennahe Geothermie bis zu einer Tiefe von 400 Metern gegenüber, die davon unberührt bleibt.
- Das LBEG ist zuständige Bergbehörde für Niedersachsen sowie für Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen.
- Zum 1. Januar dieses Jahres hat das LBEG in seinem gesamten Aufsichtsbezirk 54 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt, 38 in Niedersachsen, neun in Schleswig-Holstein, vier Bremen und drei in Hamburg.
- Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde auch Niedersächsischer
Geothermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt.
- Dabei unterstreicht das LBEG die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an – so zum Beispiel beim Tag der Geothermie am Hauptsitz des LBEG in Hannover, der das nächste Mal 2027 stattfindet.