Tiefengeothermie: Aufsuchung von Erdwärme an der Eckernförder Bucht - LBEG teilt Erlaubnisfeld „Schwansen“ zu
Zur Aufsuchung von Erdwärme aus mehr als 400 Metern Tiefe hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) der Moin Moin! Innovativcluster Erdwärme GmbH zum 1. Januar 2026 das Erlaubnisfeld „Schwansen“ zugeteilt. Das Feld ist knapp 66 Quadratkilometer groß und erstreckt sich von Loose im Südwesten entlang der Eckernförder Bucht bis fast nach Damp im Nordosten. Die Erlaubnis ist befristet auf drei Jahre bis zum 31. Dezember 2028.
Bildrechte: LBEG
Die Moin Moin! Innovativcluster Erdwärme GmbH mit Sitz in Osdorf bei Eckernförde hat den Antrag auf Aufsuchung von Erdwärme beim LBEG als zuständiger Genehmigungsbehörde eingereicht, woraufhin das Landesamt dem von der Fläche betroffenen Kreis Rendsburg-Eckernförde die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Nun gibt das LBEG dem Antrag statt und erteilt die Erlaubnis. Diese gibt der Moin Moin! Innovativcluster Erdwärme GmbH das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.
Die Moin Moin! Innovativcluster Erdwärme GmbH sieht in dem Feld Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können.
Weitere Infos:
- Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende und ausschließliche Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (zum Beispiel Erdwärme) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Erdwärme ist es, geeignete geologische Schichten für die Energiegewinnung durch Tiefengeothermie zu finden. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
- Erdwärme, die aus mehr als 400 Metern Tiefe gewonnen wird, gilt als bergfreier Bodenschatz und fällt damit unter das Bundesbergrecht. Dieser Tiefengeothermie steht die oberflächennahe Geothermie bis zu einer Tiefe von 400 Metern gegenüber, die davon unberührt bleibt.
- Das LBEG ist zuständige Bergbehörde für Schleswig-Holstein sowie für Niedersachsen, Hamburg und Bremen.
- Zum 1. Januar dieses Jahres hat das LBEG in seinem gesamten Aufsichtsbezirk 54 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt, 38 in Niedersachsen, neun in Schleswig-Holstein, vier Bremen und drei in Hamburg.
- Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde auch Niedersächsischer
Geothermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt.
- Dabei unterstreicht das LBEG die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an – so zum Beispiel beim Tag der Geothermie am Hauptsitz des LBEG in Hannover, der das nächste Mal 2027 stattfindet.