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Tiefengeothermie: Aufsuchung von Erdwärme an der Wesermündung - LBEG teilt Erlaubnisfelder Blexen I und Bremerhaven I zu

Die Erlaubnisfelder Blexen I und Bremerhaven I liegen beidseitig der Wesermündung und erstrecken sich über Teile von Nordenham und Bremerhaven.   Bildrechte: LBEG
Die Erlaubnisfelder Blexen I und Bremerhaven I liegen beidseitig der Wesermündung und erstrecken sich über Teile von Nordenham und Bremerhaven.

Zur Aufsuchung von Erdwärme aus mehr als 400 Metern Tiefe hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) der BEAN Bremerhavener Entwicklungsgesellschaft zum 1. Juni die Erlaubnisfelder Blexen I und Bremerhaven I zugeteilt. Das Feld Blexen I liegt im westlichen Bereich der Wesermündung, überdeckt den nördlichen Teil von Nordenham und ist gut 26,5 Quadratkilometer groß. Das Feld Bremerhaven liegt im östlichen Bereich der Wesermündung, überdeckt den südlichen Teil der Hafenstadt und ist gut 60 Quadratkilometer groß. Aufgrund der Lage in den beiden Bundesländern Niedersachsen und Bremen ist das zusammenhängende, annähernd 87 Quadratkilometer große Gebiet in zwei Erlaubnisfelder aufgeteilt worden. Beide Erlaubnisse sind befristet auf drei Jahre bis zum
31. Mai 2028.

Die BEAN Bremerhavener Entwicklungsgesellschaft hat die Anträge auf Aufsuchung von Erdwärme beim LBEG als zuständiger Genehmigungsbehörde eingereicht, woraufhin das Landesamt einerseits dem von der Fläche betroffenen Landkreis Wesermarsch und der Stadt Nordenham sowie andererseits dem Senat der Freien Hansestadt Bremen die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Nun gibt das LBEG den Anträgen statt und erteilt die Erlaubnisse. Diese geben der BEAN Bremerhavener Entwicklungsgesellschaft das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

Die BEAN Bremerhavener Entwicklungsgesellschaft sieht in dem Feld Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können.

Weitere Infos:

  • Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende und ausschließliche Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (zum Beispiel Erdwärme aus mehr als 400 Metern Tiefe) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Erdwärme ist es, geeignete geologische Schichten für die Energiegewinnung durch Tiefengeothermie zu finden. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
  • Erdwärme, die aus mehr als 400 Metern Tiefe gewonnen wird, gilt als bergfreier Bodenschatz und fällt damit unter das Bundesbergrecht. Dieser Tiefengeothermie steht die oberflächennahe Geothermie bis zu einer Tiefe von 400 Metern gegenüber, die davon unberührt bleibt.
  • Das LBEG ist zuständige Bergbehörde für Niedersachsen und Bremen sowie für Schleswig-Holstein und Hamburg.
  • Zum 1. Juni dieses Jahres hat das LBEG in seinem gesamten Aufsichtsbezirk 40 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt, 31 in Niedersachsen, sechs in Schleswig-Holstein, zwei in Bremen und eine in Hamburg.
  • Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde auch Niedersächsischer
    Geo­thermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt.
  • Dabei unterstreicht das LBEG die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an – so zum Beispiel beim Tag der Geothermie am 12. und 13. September am Hauptsitz des LBEG in Hannover.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.06.2025

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