Tiefengeothermie: Aufsuchung von Erdwärme rund um die Hafenstadt - LBEG teilt Erlaubnisfeld „Eckernförde“ zu
Bildrechte: LBEG
Das Erlaubnisfeld „Eckernförde“ erstreckt sich rund um die Hafenstadt und über Teile der Eckernförder Bucht.
Zur Aufsuchung von Erdwärme aus mehr als 400 Metern Tiefe hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) der Stadtwerke Eckernförde GmbH zum 1. Mai das Erlaubnisfeld „Eckernförde“ zugeteilt. Das Feld ist etwas mehr als 95 Quadratkilometer groß und erstreckt sich von Gammelby im Nordwesten bis Altdorf im Südosten sowie von Loose im Nordosten bis Goosefeld im Südwesten rund um die Hafenstadt mitsamt Teilen der Eckernförder Bucht. Die Erlaubnis ist befristet auf drei Jahre bis zum 30. April 2028.
Die Stadtwerke Eckernförde GmbH hat den Antrag auf Aufsuchung von Erdwärme beim LBEG als zuständiger Genehmigungsbehörde eingereicht, woraufhin das Landesamt dem von der Fläche betroffenen Landkreis Rendsburg-Eckernförde die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat.
Nun hat das LBEG dem Antrag stattgegeben und die Erlaubnis erteilt. Diese gibt der Stadtwerke Eckernförde GmbH das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.
Die Stadtwerke Eckernförde GmbH sieht in dem Feld Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können.
Weitere Infos:
- Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (zum Beispiel Erdwärme) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Erdwärme ist es, geeignete geologische Schichten für die Energiegewinnung durch Tiefengeothermie zu finden. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
- Erdwärme, die aus mehr als 400 Metern Tiefe gewonnen wird, gilt als bergfreier Bodenschatz und fällt damit unter das Bundesbergrecht. Dieser Tiefengeothermie steht die oberflächennahe Geothermie bis zu einer Tiefe von 400 Metern gegenüber, die davon unberührt bleibt.
- Das LBEG ist zuständige Bergbehörde für Schleswig-Holstein sowie für Niedersachsen, Hamburg und Bremen.
- Zum 1. Mai dieses Jahres hat das LBEG in seinem gesamten Aufsichtsbezirk 37 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt, 30 in Niedersachsen, fünf in Schleswig-Holstein, eine in Hamburg und eine in Bremen.
- Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde auch Niedersächsischer
Geothermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt.
- Dabei unterstreicht das LBEG die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an – so zum Beispiel beim Tag der Geothermie am 12. und 13. September am Hauptsitz des LBEG in Hannover.