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Fackelarbeiten in Söhlingen: LBEG untersucht Verdacht auf Säureaustritt

10.04.2014


Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) wurde am 07. April 2014 vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) über die Beschwerde eines Bürgers zu Schäden durch Fackelarbeiten an den Erdgasbohrstellen Söhlingen Ost Z1 und Z5 (Landkreis Rotenburg/Wümme) informiert. Daraufhin hat das LBEG am selben Tag die Untersuchungen mit einer Vor-Ort-Inspektion aufgenommen. Es wurde auch gemeinsam mit dem Beschwerdeführer eine Befahrung im Umkreis der betroffenen Bohrstellen organisiert und durchgeführt.

Der Vertreter des LBEG ließ sich die Bereiche zeigen, an denen es nach Angaben des Bürgers zu den beobachteten Auswirkungen eines möglichen Säureaustritts durch die Fackelarbeiten des Bohrstellenbetreibers gekommen sein soll. Spuren der geschilderten Substanzen konnten vom LBEG-Mitarbeiter nicht festgestellt werden, allerdings wurden um die genannten Bohrplätze herum größere Flächen mit geschädigten Pflanzen (Löcher in den Blättern) entdeckt. Welche Ursache die Pflanzenschäden haben, müssen weitere Untersuchungen ergeben, bei denen u.a. Pflanzen- und Bodenproben untersucht werden. Außerdem überprüft das LBEG die mobile Fackelanlage, die inzwischen nicht mehr vor Ort ist. Das LBEG untersucht ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt. Sollten Schäden durch die Fackelarbeiten festgestellt werden, wird entweder ein Bußgeldverfahren eingeleitet oder das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

Das LBEG steht bezüglich der Beobachtungen des Bürgers in Kontakt mit den verantwortlichen Stellen des Landkreises Rotenburg/Wümme, der Polizei Rotenburg und den Mitgliedern des Arbeitskreises Erdöl- und Erdgasförderung im Landkreis Rotenburg.

Hintergrund Abfackeln:

Das Abfackeln ist ein durchaus gängiger und notwendiger Vorgang in Zusammenhang mit der Erdgasförderung. Es stellt sicher, dass die brennbaren Bestandteile (neben Methan als Hauptbestandteil des Erdgases auch die höheren Kohlenwasserstoffe) unschädlich verbrannt werden. Die Fackeln sind für die Verbrennung gasförmiger Stoffe ausgelegt und erreichen Emissionsminderungsgrade von mehr als 99%, das heißt, 99% des ankommenden Methans werden in Wasserdampf und Kohlendioxid umgesetzt. Beim Abfackeln müssen die Anforderungen des Immissionsschutzrechts (hier: Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) eingehalten werden.

Die EMPG führte an der Erdgasbohrung Söhlingen Z5 Ende März/Anfang April Fackelarbeiten zur Optimierung der Förderung durch.


Pressesprecher:


Andreas Beuge, Tel.: +49-(0)511-643-2679, Mobil: +49-(0)170-8569662,
E-Mail: Andreas.Beuge@lbeg.niedersachsen.de
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