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Niedersachsen: LBEG überprüft alle unter Bergaufsicht stehenden Bohr- und Ölschlammgruben

05.12.2014


Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) richtet eine Task-Force zur Überprüfung und Begutachtung der insgesamt 39 unter Bergaufsicht stehenden niedersächsischen Bohr- und Ölschlammgruben ein.

Ein Auftrag dieser Arbeitsgruppe wird die weitergehende Untersuchung der Bauschuttdeponie Steimbke im Landkreis Nienburg (Hintergrund siehe unten) sein, um sich ein eigenes Bild von der Grundwassersituation im Umfeld der Deponie zu verschaffen. Dafür werden am Montag (08.12.2014) mit dem eigenen Grundwasser-Messfahrzeug des LBEG Grundwasserproben im Umfeld dieser Bauschuttdeponie genommen. Zeitgleich nehmen Bodenkundler des LBEG Bodenproben. Die Boden- und Grundwasserproben werden dann in einem externen Labor u.a. auf mögliche ölhaltige Schadstoffe analysiert. Parallel hat das LBEG den Betreiber der Bauschuttdeponie Steimbke, die ExxonMobil Production Deutschland GmbH (EMPG) angewiesen, einen unabhängigen Gutachter mit neuen Grundwassermessungen und einer Gefährdungsabschätzung zu beauftragen. Diese Messungen werden vom LBEG beaufsichtigt. Ergebnisse dieser beiden Untersuchungskampagnen werden in den kommenden zwei Wochen erwartet.

Die Arbeitsgruppe wird weiterhin im Rahmen einer Schwerpunktaktion ab sofort alle verfügbaren Akten der noch unter Bergaufsicht stehenden Bohr- und Ölschlammgruben sichten. Hierbei geht es insbesondere darum, zu überprüfen, welche Abfälle in den Gruben eingelagert worden sind, welche Sanierungsmaßnahmen im Bedarfsfall vorgenommen und wie die unterschiedlichen Genehmigungsverfahren über die vielen Jahre geführt wurden. Ziel ist es, am Ende dieser Aktensichtung für jede überprüfte Schlammgrube einen Steckbrief mit Informationen zur Historie, den Abfällen und den getroffenen Maßnahmen vorliegen zu haben. Diese Informationen werden dann auf der Internetseite des LBEG regelmäßig veröffentlicht. Allgemeine Informationen zum Thema Bohr- und Ölschlammgruben befinden sich auf der Homepage des LBEG unter folgendem Link:

LBEG-Internetseite

Hintergrund Bohr- und Ölschlammgruben:

In Niedersachsen werden Erdöl und Erdgas seit den 1850er Jahren gefördert. Schon damals wurden einfache Gruben zur Ablagerung von Grabungs- oder Bohrrückständen genutzt. Bis in die 1960iger Jahre war es gängige Praxis, nahezu neben jeder Tiefbohrung eine kleine „Bohrschlammgrube“ anzulegen. Später wurden Bohrrückstände von Tiefbohrungen verstärkt auf zentralen Bohrschlammgruben abgelagert. Bei ölhaltigen Rückständen wurden spezielle Ölschlammgrubenangelegt. Seit den 1980iger Jahren wurden diese Ölschlammgruben von der Bergbehörde nur als Zwischenlager genehmigt, die in der Regel spätestens mit Ende des Betriebes vollständig zurückgebaut wurden. Bei allen anderen ehemaligen Bohrschlammgruben wurde nach Betriebsende entschieden, wie der Standort wieder nutzbar gemacht werden konnte (Entfernung des Bohrschlamms, Sanierung der Grube, Verbleib des Bohrschlamms an Ort und Stelle mit Rekultivierung etc.). Bohr- und Ölschlammgruben werden heutzutage nicht mehr benötigt. Die Möglichkeiten der Entsorgung dieser Abfälle haben sich grundlegend geändert, sodass Rückstände aus Bohrungen außerhalb der Bergbaubetriebe nach dem Kreislaufwirtschaftsrecht zu entsorgen sind. Neue Bohrschlammgruben wurden seit vielen Jahren nicht mehr genehmigt.

Hintergrund Bauschuttdeponie Steimbke:

Die Bauschuttdeponie Steimbke wurde von 1969 bis 1993 betrieben. In ihr wurden u.a. Bauschutt, Werkstattabfälle und Asphaltaufbruch abgelagert. Im Jahr 1973 hat das Bergamt Hannover die Deponie Steimbke unter Bergaufsicht genommen. Sie wurde damals als betriebseigene Bauschuttdeponie unter Beteiligung weiterer Behörden (Regierungspräsidium Hannover und Landkreis Nienburg / Weser) zugelassen. In dieser Zulassung wurde die Einlagerung von ölhaltigen und wassergefährdenden Abfällen untersagt. Gleichzeitig wurde ab 1973 die Grundwasserüberwachung in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Hannover und dem Wasserwirtschaftsamt Hannover von der Bergbehörde vorgeschrieben. Die Bauschuttdeponie wurde bis 1993 von der BEB Erdgas und Erdöl GmbH betrieben. Der Betrieb der Deponie befindet sich unter Bergaufsicht und gegenwärtig in der Nachsorgephase, in der u.a. die Auswirkungen auf die Umwelt untersucht werden. Dem LBEG ist seit 1998 durch ein Gutachten bekannt, dass sich eine Ölphase in Teilen des Deponiekörpers befindet. Zwei weitere Gutachten (inklusive einer Gefährdungsabschätzung) aus dem Jahr 2007 bestätigen diesen Befund. Auf Basis dieser Gefährdungsabschätzung hat das LBEG damals keinen unmittelbaren Handlungsbedarf gesehen.



Pressesprecher:


Andreas Beuge, Tel.: +49-(0)511-643-2679, Mobil: +49-(0)170-8569662,
E-Mail: Andreas.Beuge@lbeg.niedersachsen.de
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