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Wiederinbetriebnahme des Kalibergwerks Siegfried-Giesen: Erörterungstermin startet am 30.11. in Hildesheim

05.11.2015


Der Erörterungstermin für die Wiederinbetriebnahme des Kalibergwerks Siegfried-Giesen startet am 30. November 2015 um 9:00 Uhr in der „Halle 39“ am Hildesheimer Flughafengelände. Während des Erörterungstermins werden unter Leitung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) die Einwendungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und Naturschutzvereinigungen mit der K+S KALI GmbH als Vorhabensträger erörtert. Es werden alle für die Entscheidung wichtigen offenen Fragen diskutiert. Die Ergebnisse werden beim Entscheidungsprozess berücksichtigt. An dem Erörterungstermin können Einwender, Betroffene, Antragsteller, Gutachter und Träger öffentlicher Belange teilnehmen.

„Der Erörterungstermin ist das Kernstück des Genehmigungsverfahrens. Für uns ist es wichtig, dass wir sorgfältig und transparent auf die Bedenken und Sorgen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger eingehen“, sagt LBEG-Präsident Andreas Sikorski.

Der Erörterungstermin ist zweigeteilt. An den ersten beiden Tagen (30.11. bis 01.12.) werden die Stellungnahmen der Behörden und Naturschutzverbände behandelt. An den darauffolgenden Tagen (02.12. bis 04.12.) werden die Einwendungen der Bürger erörtert.

Insgesamt wurden von den Trägern öffentlicher Belange 37 und von den Naturschutzvereinigungen sieben Stellungnahmen abgegeben, die Öffentlichkeit hat sich mit 143 Einwendungen am Verfahren beteiligt. Die Einwendungen wurden u. a. zu den Themen Neuhalde, Gewässerschutz, Grubenanschlussbahn, Verkehrsaufkommen, Lärmbelastung, Flächenverbrauch und dem möglichen Wertverlust angrenzender Grundstücke vorgebracht. „Wir werden uns für die Diskussion der einzelnen Anliegen ausreichend Zeit nehmen. Niemand soll am Ende das Gefühl haben, dass seinem Anliegen zu wenig Raum gewährt wurde“, so Andreas Sikorski.

Der Erörterungstermin ist Teil der Anhörungsphase. Es werden Argumente und Tatsachen aufgenommen, aber noch keine Entscheidungen gefällt. Erst nach dem Erörterungstermin wird das LBEG unter Berücksichtigung der Einwendungen, Stellungnahmen und Sachverständigengutachten über die Zulässigkeit des Vorhabens entscheiden.

Bisheriger Ablauf des Genehmigungsverfahrens
Nachdem der Landkreis Hildesheim am 22.11.2013 die Raumverträglichkeit des Vorhabens festgestellt hat, wurde die K+S KALI GmbH am 14.01.2014 von Behörden und Naturschutz­ver­einigungen hinsichtlich des Antrags beraten. Bei dieser Antragskonferenz hatte sich auch eine örtliche Bürgerinitiative konstruktiv eingebrac

Vom 09. März bis 08. April 2015 haben die Antragsunterlagen der K+S KALI GmbH bei den örtlichen Gemeinden und Städten öffentlich ausgelegen. Im Anschluss hatte jeder Bürger 14 Tage Zeit, Einwendungen zu erheben.

Hintergrund Bergwerk Siegfried-Giesen
Das Bergwerk Siegfried-Giesen liegt auf dem Salzstock Sarstedt zwischen den Ortschaften Giesen, Ahrbergen, Sarstedt und Barnten im Landkreis Hildesheim. Es wurde bereits von 1909 bis 1987 betrieben, um Kalisalz aus Tiefen zwischen 400 und 1.050 Metern zu gewinnen. Im Jahr 1987 wurde die Produktion mangels Absatzmöglichkeiten stillgelegt und Siegfried-Giesen ist seitdem ein Reservebergwerk.

Die K+S AG hat beantragt, in den kommenden 40 Jahren Kalirohsalz aus dem Salzstock Sarstedt zu gewinnen und zu verkaufsfähigen Produkten aufzubereiten.

Für die Wiederinbetriebnahme des Bergwerks sind u. a. folgende Einzelmaßnahmen erforderlich:

  • die Wiederinbetriebnahme des Förderschachtes am Standort Giesen für das zu fördernde Salz,
  • der Bau neuer Produktionsanlagen und Verwaltungsgebäude am Standort Giesen,
  • die Wiederinbetriebnahme und Erweiterung der Bahnanbindung des Standortes Giesen,
  • die Wiederinbetriebnahme des Hafens Harsum am Stichkanal Hildesheim,
  • der Bau und die zeitnahe Abdeckung einer neuen Rückstandshalde am Standort Giesen,
  • die Wiederinbetriebnahme des Seilfahrtschachtes Glückauf-Sarstedt in Sarstedt zum Transport der Mitarbeiter,
  • die Wiederinbetriebnahme des Schachtes Fürstenhall in Ahrbergen als „Entlüftungsschacht“,
  • die Wiederinbetriebnahme des Schachtes Rössing-Barnten zwischen Rössing und Barnten als „Belüftungsschacht“,
  • Erdverlegung einer 110 Kilovolt-Leitung für die Stromversorgung des Bergwerks sowie einer 20 Kilovolt-Ringleitung zwischen den Bergwerksstandorten.


Weitere Informationen zum Planfeststellungsverfahren für das Bergwerk

Allgemeine Informationen zum Thema Planfeststellungsverfahren


Dr. Thomas Schubert, Tel.: +49-(0)511-643-3470,
E-Mail: thomas.schubert@lbeg.niedersachsen.de
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