Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen klar Logo

Wärmeversorgung Garbsen GmbH bekommt Feld „Garbsen“ zugeteilt: LBEG erteilt Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme

Das rot eingegrenzte Erlaubnisfeld „Garbsen“ erstreckt sich von Luthe im Westen bis Berenbostel im Osten und von Seelze im Süden bis Osterwald im Norden.   Bildrechte: LBEG
Das rot eingegrenzte Erlaubnisfeld „Garbsen“ erstreckt sich von Luthe im Westen bis Berenbostel im Osten und von Seelze im Süden bis Osterwald im Norden.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt der Wärmeversorgung Garbsen GmbH das Erlaubnisfeld „Garbsen“ zu. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken ist zunächst vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025 auf zwei Jahre befristet. Das Erlaubnisfeld „Garbsen“ ist knapp 92 Quadratkilometer groß und erstreckt sich von Wunstorf-Luthe im Südwesten bis an den Flughafen Langenhagen heran im Nordosten.

Den Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme hatte die Wärmeversorgung Garbsen GmbH im Juli dieses Jahres gestellt. Nachdem das LBEG den Antrag geprüft und der von der Fläche betroffenen Region Hannover Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben sowie die Städte Garbsen, Hannover, Langenhagen, Neustadt am Rübenberge, Seelze und Wunstorf informiert hatte, erteilt es nun die Erlaubnis. Diese gibt der Wärmeversorgung Garbsen GmbH das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

„In den vergangenen zwei Jahren hat sich die Zahl der von uns erteilten Erlaubnisse mehr als verdreifacht“, sagt LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier. „Das ist ein starkes Zeichen, dass die wichtige Rolle der Tiefengeothermie als ressourcenschonende, regenerative Energiequelle für die Wärmewende ernst genommen wird.“ Das LBEG ist zuständige Bergbehörde für Niedersachsen, Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein und hat mit der aktuellen Erlaubnis bereits 23 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt. Zudem ist die Behörde Niedersächsischer Geothermiedienst. Unternehmen, Stadtwerke und andere Vorhabenträger hätten die Bedeutung von Tiefengeothermie längst erkannt, erklärt der LBEG-Chef. „Unsere Aufgabe ist es, diese Vorhaben in einem geordneten Verfahren unterstützend zu begleiten“, so Carsten Mühlenmeier.

Die Wärmeversorgung Garbsen GmbH sieht in dem Feld Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können.

Weitere Infos:

· Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (z.B. Erdwärme) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Erdwärme ist es, geeignete geologische Schichten für die Energiegewinnung durch Tiefengeothermie zu finden. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.

· Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde für Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein auch Niedersächsischer Geothermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt.

· Mittlerweile hat das LBEG 23 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt, davon 20 in Niedersachsen, zwei in Schleswig-Holstein und eine im Hamburg.

· Das LBEG unterstreicht dabei die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an – das nächste Mal bei der Norddeutschen Geothermietagung im Sommer 2024 und beim Tag der Geothermie, der für 2025 geplant ist.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2023

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln