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Wasserhochbehälter in Hänigsen darf nicht gesprengt werden: LBEG setzt Abrissgenehmigung aus

Die für morgen geplante Sprengung des Wasserhochbehälters auf dem Werksgelände des ehemaligen Bergwerkes Niedersachsen-Riedel in Hänigsen (Region Hannover) ist abgesagt. Hintergrund ist, dass in dem Gebäude ein Uhu, der nach § 44(1) Nr.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nicht gefangen, verletzt oder getötet werden darf, einen Nistplatz bezogen hat. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), das als zuständige Behörde die Abbruch- und Rückbauarbeiten genehmigt hat, hat daraufhin umgehend die Genehmigung vorerst zurückgezogen.

Die K+S Minerals and Agriculture GmbH Inaktive Werke (K+S IW) plant wie im Bundesberggesetz vorgegeben, große Teile des Werksgeländes wieder nutzbar zu machen. Dafür sollen der Wasserhochbehälter mitsamt ehemaliger Kantine und Mittelschaltanlage sowie das Pförtnergebäude fachgerecht zurückgebaut und entsorgt werden. Entsprechend hatte das Unternehmen einen entsprechenden Sonderbetriebsplan beim LBEG eingereicht, den die Behörde nach entsprechender Beteiligung betroffener Kommunen und der Region Hannover zugelassen hat.

Dabei war es für die geplante Sprengung des Wasserhochbehälters nötig, regelmäßig das Gebäude zu begehen und nach möglichen Nistplätzen von geschützten Vogelarten zu untersuchen, letztmalig einen Tag vor der Sprengung am heutigen Dienstag. Nachdem sich gestern Abend erste Verdachtsmomente ergeben haben, wurde bei der heutigen Begehung tatsächlich ein Uhu und der Nistplatz entdeckt.

Die Sprengung wurde daraufhin vom LBEG umgehend untersagt. Da durch die vorbereitenden Arbeiten das Gebäude in seiner Statik bereits geschwächt wurde, wird K+S IW zuerst das nähere Umfeld absichern. Im Weiteren wird nun gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde der Region Hannover erörtert, wie weit die geplante Sprengung verschoben wird oder welche anderen Handlungsalternativen sich ergeben.

Weitere Infos:

Um weite Teile des ehemaligen Werksgeländes zur Nachnutzung für Dritte zur Verfügung zu stellen, muss K+S IW diese Bereiche nach bergrechtlichen Vorgaben so wiederhergestellen, dass nach allgemeiner Erfahrung Gefahren für Leben und Gesundheit Dritter oder gemeinschädliche Einwirkungen durch den Betrieb nicht mehr eintreten werden. Um das zu erreichen, ist es unter anderem nötig, die Gebäude abzureißen und die betroffenen Flächen wiederherzurichten. Wenn die Bereiche entsprechend wiederhergestellt sind, endet die Bergaufsicht des LBEG.

Letztlich soll das ehemalige Werksgelände aufgeteilt und gewerblich genutzt werden. Lediglich der Schacht Riedel und die Schachthalle werden für die fortlaufenden Verwahrungsarbeiten am ehemaligen Bergwerk weiter von K+S IW genutzt und verbleiben dauerhaft unter Bergaufsicht.

Der Schacht Riedel wurde ab 1905 abgeteuft und das Bergwerk 1909 in Betrieb genommen. 1996 wurde die Kali- und Steinsalzproduktion auf dem Werk Riedel eingestellt. In einer ersten Rückbauphase bis zum Jahr 2005 wurden bereits einige Flächen geräumt und für eine spätere Nachnutzung vorbereitet.

ressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.03.2022

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