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Alte Rechte (§ 149 ff BBergG)




Hierbei handelt es sich um vor 1982 zugeteilte Bergbauberechtigungen, die nach Inkrafttreten des Bundesberggesetzes in neues Recht übergeleitet worden sind. Von praktischer Bedeutung sind heute noch die Berechtigungsformen wie
• aufrechterhaltenes Bergwerkseigentum (alter Art),
• Erdölaltverträge,
• Gasgewinnungsverträge und
• Salzabbaurechte.
Für Fragen hinsichtlich der Bestätigung oder dem Erlöschen dieser Rechte sowie der Genehmigung der Veränderung, Abtretung oder Überlassung zur Ausübung von Verträgen über grundeigene Bodenschätze wenden Sie sich bitte an den unten genannten Ansprechpartner.
Rechtsverbindliche Auskünfte aus dem Berechtsamsbuch und der Berechtsamskarte (§ 75 BBergG) sind im Referat L1.5 erhältlich.
Einen Überblick über die Erdölaltverträge (räumliche Ausdehnung, Inhaberschaften etc.) erhalten Sie auf unserem NIBIS® KARTENSERVER.
Erdölaltverträge

Erdölaltverträge

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Marcus Matthey

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
An der Marktkirche 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Tel: +49 (0)5323-9612-229

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