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Nichtförmliche Verwaltungsverfahren

Ein Verwaltungsverfahren ist die nach außen wirkende Tätigkeit einer Behörde, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes gerichtet ist. Verwaltungsakte sind z. B. Genehmigungen oder Zulassungen. Grundsätzlich ist ein Verwaltungsverfahren nicht an bestimmte Formen gebunden, es sei denn, Fachgesetze schreiben eine sogenannte Förmlichkeit des Verfahrens vor. Dies ist z. B. bei förmlichen Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz oder Planfeststellungsverfahren der Fall.

Grundlage für die Durchführung von Verwaltungsverfahren ist das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes bzw. der Bundesländer. Hier ist auch geregelt, dass bzw. wie Beteiligte zu dem Verfahren hinzugezogen werden können. Beteiligte können z. B. die Träger öffentlicher Belange, anerkannte Naturschutzverbände oder auch Gutachter sein.

Ein Verwaltungsverfahren kann von Amts wegen oder auch auf Antrag eingeleitet werden und endet mit dem sogenannten Verwaltungsakt, also z. B. einer Genehmigung oder Zulassung.

Die Zuständigkeit der verfahrensführenden Behörde ergibt sich aus den jeweiligen Zuständigkeitsverordnungen.

bohrturm
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