Allgemeinverfügung gem. § 44 II Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz: Duldungsanordnung für Vorarbeiten für die Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens für den Bau und den Betrieb der Energietransportleitung ETL 187 Achim/Embsen – Lehringen
Vorhaben:
Vorbereitende Arbeiten für das Planfeststellungsverfahren für den Bau und den Betrieb der Energietransportleitung ETL 187 Achim/Embsen – Lehringen
Vorhabenträgerin:
Gasunie Deutschland Transport Services GmbH
Antragsgrundlage:
§ 44 II EnWG
Allgemeine Vorhabenbeschreibung:
Die Gasunie beantragt für bestimmte Flurstücke (s. Allgemeinverfügung) eine Duldungsanordnung per Allgemeinverfügung nach § 44 II EnWG für Vorarbeiten betreffend die ETL 187 Achim/Embsen – Lehringen als Teil des Wasserstoffkernnetzes. Die 40 km lange Leitung zwischen der Verdichterstation Achim/Embsen und der Station Lehringen südöstlich von Verden soll Bestandteil von Hyperlink 2 werden und ergänzend zur Nutzung von bestehenden Energieleitungen eine Verbindung zwischen Hyperlink 1 und dem Werksgelände Salzgitter darstellen. Sie ist über ihre beiden Teile Achim-Luttum (in KLN 027-01) und Luttum-Lehringen (in KLU 045-01) in der Genehmigung des Wasserstoff-Kernnetzes (Oktober 2024) enthalten. Sie wird eine Leitung gemäß § 28q IV c EnWG.
Nähere Informationen über die durchzuführenden Arbeiten, insbesondere aber die Listen der betroffenen Flurstücke sind der Allgemeinverfügung (Infospalte rechte Seite) zu entnehmen.
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