Planfeststellungsverfahren für die Energietransportleitung „ETL 182 Elbe-Süd nach Achim“ der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH
Projekt:
Errichtung und den Betrieb einer Energietransportleitung in den Landkreisen Stade, Rotenburg (Wümme) und Verden
Vorhabenträgerin:
Gasunie Deutschland Transport Services GmbH
Antragsgrundlage:
§ 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Fa. Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) mit Sitz in Hannover plant die Errichtung und den Betrieb einer Energietransportleitung unter dem Projektnamen „ETL 182 Elbe-Süd nach Achim“ und hat gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Zulassung der Leitung bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt.
Antragsgegenstand im Planfeststellungsverfahren sind die Errichtung und der Betrieb der Leitung. Das Vorhaben umfasst auch alle bauzeitlich erforderlichen Flächen und Anlagen sowie die für den Betrieb erforderliche dauerhafte Sicherung eines 12 m breiten Schutzstreifens (jeweils 6 m beidseitig der Rohrachse) und die Gewährleistung entsprechender Betriebszufahrten. Die etwa 86,9 km lange Leitung soll mit einem Durchmesser von DN 1400, einem maximalen Betriebsdruck von 84 bar und einer Verlegetiefe von mindestens einem Meter errichtet werden. Die Verlegung erfolgt weitgehend in Grabenbauweise, stellenweise auch durch geschlossene Verlegung, die eine Beanspruchung der Oberfläche vermeidet. Die Inbetriebnahme der Leitung ist für Ende des Jahres 2027 geplant.
Durch das Vorhaben betroffen sind der Flecken Ottersberg, die Gemeinde Oyten, die Hansestadt Stade, die Samtgemeinden Fredenbeck, Harsefeld, Horneburg, Lühe, Selsingen und Tarmstedt sowie die Stadt Achim.
Weiter sind die Gemeinde Neuenkirchen, die Samtgemeinden Fintel und Nordkehdingen sowie die Städte Buxtehude, Schneverdingen und Visselhövede durch trassenferne Kompensationsmaßnahmen betroffen.
Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG).
Die Antragsunterlagen konnten vom 27.01.2025 bis zum 26.02.2025 öffentlich eingesehen werden, Einwendungen konnten bis zum 26.03.2025 erhoben werden.
Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern (§ 73 Abs. 6 VwVfG). Der Erörterungstermin wird durch eine Onlinekonsultation ersetzt (§ 27c VwVfG).
Die Onlinekonsultation fand vom 11.07.2025 bis einschließlich 24.07.2025 statt.
Am 07.08.2025 wurde der vorzeitige Beginn für einige Baumaßnahmen zugelassen.Der Planfeststellungsbeschluss und die wasserrechtlichen Erlaubnisse wurden am 19.12.2025 erteilt. Auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Teil C des Planfeststellungsbeschlusses wird besonders hingewiesen.
Die Auslegung der Zulassung erfolgt gemäß § 43b Abs. 1 Nr. 3 EnWG hier auf dieser Internetseite (Infospalte rechte Seite).
Auf Antrag eines Betroffenen oder demjenigen, der Einwendungen erhoben hat, wird eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Der entsprechende Antrag ist gem. § 43b Abs. 1 Nr. 3 EnWG während des Veröffentlichungszeitraums an das LBEG zu richten.
Die Veröffentlichung erfolgt in der Zeit
vom 02.02.2026 bis 16.02.2026 (jeweils einschließlich)
Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Planunterlagen im Internet im UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/ eingesehen werden.
Nähere Informationen können dem Bekanntmachungstext entnommen werden.
Trassenverlauf ETL182
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