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Planfeststellungsverfahren für die Energietransportleitung „ETL 182 Elbe-Süd nach Achim“ der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH

Projekt:

Errichtung und den Betrieb einer Energietransportleitung in den Landkreisen Stade, Rotenburg (Wümme) und Verden

Vorhabenträgerin:

Gasunie Deutschland Transport Services GmbH

Antragsgrundlage:

§ 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)

Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Fa. Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) mit Sitz in Hannover plant die Errichtung und den Betrieb einer Energietransportleitung unter dem Projektnamen „ETL 182 Elbe-Süd nach Achim“ und hat gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Zulassung der Leitung bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt.

Antragsgegenstand im Planfeststellungsverfahren sind die Errichtung und der Betrieb der Leitung. Das Vorhaben umfasst auch alle bauzeitlich erforderlichen Flächen und Anlagen sowie die für den Betrieb erforderliche dauerhafte Sicherung eines 12 m breiten Schutzstreifens (jeweils 6 m beidseitig der Rohrachse) und die Gewährleistung entsprechender Betriebszufahrten. Die etwa 86,9 km lange Leitung soll mit einem Durchmesser von DN 1400, einem maximalen Betriebsdruck von 84 bar und einer Verlegetiefe von mindestens einem Meter errichtet werden. Die Verlegung erfolgt weitgehend in Grabenbauweise, stellenweise auch durch geschlossene Verlegung, die eine Beanspruchung der Oberfläche vermeidet. Die Inbetriebnahme der Leitung ist für Ende des Jahres 2027 geplant.

Durch das Vorhaben betroffen sind der Flecken Ottersberg, die Gemeinde Oyten, die Hansestadt Stade, die Samtgemeinden Fredenbeck, Harsefeld, Horneburg, Lühe, Selsingen und Tarmstedt sowie die Stadt Achim.

Weiter sind die Gemeinde Neuenkirchen, die Samtgemeinden Fintel und Nordkehdingen sowie die Städte Buxtehude, Schneverdingen und Visselhövede durch trassenferne Kompensationsmaßnahmen betroffen.

Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG).

Die Antragsunterlagen konnten vom 27.01.2025 bis zum 26.02.2025 öffentlich eingesehen werden, Einwendungen konnten bis zum 26.03.2025 erhoben werden.

Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern (§ 73 Abs. 6 VwVfG). Der Erörterungstermin wird durch eine Onlinekonsultation ersetzt (§ 27c VwVfG).

Im Rahmen der Onlinekonsultation werden den Teilnahmeberechtigten die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen in anonymisierter Form zugänglich gemacht (§ 27 c VwVfG in Verbindung mit § 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG und § 27 b Absatz 4 VwVfG).

Diejenigen, die Einwendungen und Stellungnahmen eingebracht haben sind bekannt und erhalten eine persönliche Einladung zur Onlinekonsultation.

Auch Betroffene, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, und die sich bislang jedoch noch nicht im Verfahren geäußert haben, können bis zum 09.07.2025 schriftlich oder per E-Mail beim

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

An der Marktkirche 9

38678 Clausthal-Zellerfeld

E-Mail: ETL182@lbeg.niedersachsen.de

ihre Betroffenheit anzeigen und den Zugang zur Onlinekonsultation beantragen. Gleiches gilt für Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Entscheidung über das Vorhaben einzulegen.

Die Onlinekonsultation findet vom 11.07.2025 bis einschließlich 24.07.2025 statt.

Weitere Informationen können dem Bekanntmachungstext zur Onlinekonsultation (Infospalte rechte Seite) entnommen werden.


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