Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen klar Logo

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung einer Wasserstoff-Verbindungsleitung im Landkreis Harburg der Hamburger Energienetze GmbH

Projekt:

Errichtung einer Wasserstoff-Verbindungsleitung zwischen Hamburg-Moorburg und Niedersachsen-Leversen (niedersächsischer Teils dieses Vorhabens)

Vorhabenträgerin:

Hamburger Energienetze GmbH (ehemals Gasnetz Hamburg)

Antragsgrundlage:

§ 43 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 43 l Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)

Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Hamburger Energienetze GmbH plant die Errichtung eines Wasserstoffverteilnetzes namens HH-WIN und hat die Zulassung des niedersächsischen Teils dieses Vorhabens bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Die HH-WIN verläuft über ca. 13,2 km von Hamburg-Moorburg Richtung Süden nach Leversen in Niedersachsen. Für den Abschnitt in Hamburg wird ein gesondertes Planfeststellungsverfahren durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) geführt.

Die HH-WIN wird eine Nennweite von DN 500 haben (entspricht einem Durchmesser von ca. 500 mm).

Von der Maßnahme sind in Niedersachsen Gebiete im Bereich der Gemeinde Rosengarten

betroffen.

Errichtung und Betrieb der Leitung bedürfen der Planfeststellung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 43 l Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen Erläuterungsbericht, die Planunterlagen samt Übersichtsplan, Lageplänen und Trassierungsplänen, ein Rechtserwerbs- und Leitungsverzeichnis sowie Gutachten aus den Bereichen Naturschutz, Lärm, Erschütterungen usw.

Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt gemäß § 43a EnWG i. V. m. § 73 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in elektronischer Form.

Die Planunterlagen können vom 20.11.2024 bis zum 20.12.2024 in der Infospalte rechts eingesehen werden.

Auf Verlangen eines Beteiligten, das während der Dauer der Auslegung an das LBEG zu richten ist, wird ihr oder ihm gemäß § 43a EnWG eine alternative, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt; dies ist in der Regel die Übersendung eines gängigen elektronischen Speichermediums, auf dem die auszulegenden Unterlagen gespeichert sind.

Maßgeblich ist der Inhalt der Veröffentlichung im Internet.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 03.01.2025, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift bei den folgenden Stellen erheben:

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

An der Marktkirche 9

38678 Clausthal-Zellerfeld

oder per E-Mail an:

HH-WIN@lbeg.niedersachsen.de

Mit Ablauf dieser Frist sind gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG bis zur Feststellung des Plans alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Einwendungen müssen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus Sicht des Einwenders verletzt wird.

Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Entscheidung nach § 74 VwVfG (Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung) einzulegen, können ebenfalls bis einen 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also ebenfalls bis zum 03.01.2025 Stellungnahmen zu dem Plan abgeben.

Gemäß § 17 VwVfG ist bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter, gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Person mit Name, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichnenden zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.

  Bildrechte: Hamburger Energienetze GmbH

Trassenverlauf HH-WIN

Artikel-Informationen

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln