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Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung und einer Wasserstoffleitung in Wilhelmshaven der Open Grid Europe GmbH

Projekt:

Errichtung und Betrieb einer Gasversorgungsleitung und einer Wasserstoffleitung in Wilhelmshaven

Vorhabenträgerin:

Open Grid Europe GmbH

Antragsgrundlage:

§ 43 Abs. 1 Nr. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

§ 43l Abs. 2 i.V.m § 43 Abs. 1 Nr. 5 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)

Allgemeine Vorhabenbeschreibung:

Die Firma Open Grid Europe GmbH (OGE) plant die Errichtung und den Betrieb der Wilhelmshaven-Küstenlinie (WKL), einer Doppelleitung zum Transport von Wasserstoff (H2) und Erdgas (CH4), und hat die Zulassung dieses Vorhabens bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Die WKL-Erdgasleitung soll an die Gasversorgungsleitung Nr. 109 (WAL 2) im Bereich der bestehenden Gasdruckregel- und Messanlage (GDRM) Wilhelmshaven Voslapper Groden anbinden. Die WKL-Wasserstoffleitung soll ihren Startpunkt in einer Molchschleuse westlich unmittelbar neben der bestehenden GDRM Wilhelmshaven haben und bis zur GDRM Wilhelmshaven Voslapper Groden parallel zur WAL 2 verlaufen.

Von dort aus sollen die beiden Stränge der WKL in Parallellage bis zum Endpunkt auf dem Gelände der Nord-West Oelleitung GmbH geführt werden. Die Einzelstränge werden eine Nennweite von jeweils DN 1 000 haben (entspricht einem Durchmesser von ca. 1 000 mm) und können mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 100 bar betrieben werden. Die Leitungsstränge werden überwiegend in offener Bauweise verlegt, einzelne Abschnitte werden in geschlossener Bauweise (bspw. mittels Horizontalbohrverfahren) errichtet. Die Erdgasleitung hat eine Länge von ca. 9,16 km, die Wasserstoffleitung aufgrund des unterschiedlichen Startpunktes eine Länge von ca. 11,18 km.

Von der Maßnahme sind Gebiete im Bereich der Stadt Wilhelmshaven betroffen.

Errichtung und Betrieb der Leitung bedürfen der Planfeststellung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG).

Der Planfeststellungsbeschluss und die wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Errichtung und zum Betrieb der „Wilhelmshaven-Küstenlinie H2 (LNr. 501) + CH4 (LNr. 110)“ (WKL), wurden auf Antrag der Open Grid Europe GmbH, Kallenbergstraße 5, 45141 Essen (Vorhabenträgerin) am 18.03.2026 erteilt.

Die Auslegung der Zulassung erfolgt gemäß § 43b Abs. 1 Nr. 3 EnWG hier auf der Internetseite (Infospalte rechte Seite) in der Zeit vom 23.03.2026 bis 07.04.2026 (jeweils einschließlich).

Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen im Internet im niedersächsischen UVP-Portal unter https://uvp.niedersachsen.de/startseite eingesehen werden.


Weitere Informationen können dem Bekanntmachungstext entnommen werden.

  Bildrechte: OGE

Trassenverlauf WKL

planfestgestellte Antragsunterlagen

  planfestgestellte Unterlagen WKL
(ZIP)

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