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Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung und einer Wasserstoffleitung in Wilhelmshaven der Open Grid Europe GmbH

Projekt:

Errichtung und Betrieb einer Gasversorgungsleitung und einer Wasserstoffleitung in Wilhelmshaven

Vorhabenträgerin:

Open Grid Europe GmbH

Antragsgrundlage:

§ 43 Abs. 1 Nr. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

§ 43l Abs. 2 i.V.m § 43 Abs. 1 Nr. 5 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)

Allgemeine Vorhabenbeschreibung:

Die Firma Open Grid Europe GmbH (OGE) plant die Errichtung und den Betrieb der Wilhelmshaven-Küstenlinie (WKL), einer Doppelleitung zum Transport von Wasserstoff (H2) und Erdgas (CH4), und hat die Zulassung dieses Vorhabens bei der Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Die WKL-Erdgasleitung soll an die Gasversorgungsleitung Nr. 109 (WAL 2) im Bereich der bestehenden „Gasdruckregel- und Messanlage (GDRM) Wilhelmshaven Voslapper Groden“ anbinden. Die WKL-Wasserstoffleitung soll ihren Startpunkt in einer Molchschleuse westlich unmittelbar neben der bestehenden „GDRM Wilhelmshaven“ haben und bis zur „GDRM Wilhelmshaven Voslapper Groden" parallel zur WAL 2 verlaufen.

Von dort aus sollen die beiden Stränge der WKL in Parallellage bis zum Endpunkt auf dem Gelände der Nord-West Oelleitung GmbH geführt werden. Die Einzelstränge werden eine Nennweite von jeweils DN 1000 haben (entspricht einem Durchmesser von ca. 1000 mm) und können mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von 100 bar betrieben werden. Die Leitungsstränge werden überwiegend in offener Bauweise verlegt, einzelne Abschnitte werden in geschlossener Bauweise (bspw. mittels Horizontalbohrverfahren) errichtet. Die Erdgasleitung wird eine Länge von ca. 10,8 km haben, die Wasserstoffleitung wird aufgrund des unterschiedlichen Startpunktes eine Länge von ca. 12,4 km haben.

Von der Maßnahme sind Gebiete im Bereich der Stadt Wilhelmshaven betroffen.

Die Vorhabenträgerin OGE hat gemäß § 7 Abs. 3 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) beantragt, auf die erforderliche Umweltverträglichkeitsvorprüfung zu verzichten und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Planfeststellungsbehörde hat den Antrag als zweckmäßig erachtet. Für das Vorhaben besteht dementsprechend die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen UVP-Bericht, einen Landschaftspflegerischen Begleitplan, Unterlagen zum speziellen Artenschutz, Natura 2000-Verträglichkeitsvoruntersuchungen sowie Fachgutachten zur EU-Wasserrahmenrichtlinie, zum Bodenschutz, zur Archäologie und zum Klimaschutz.

Die Auslegung der Antragsunterlagen erfolgt gemäß § 73 Abs. 2 i.V.m. § 27b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)V in elektronischer Form. Die Planunterlagen können

vom 05.02.2024 bis zum 04.03.2024

hier in der Infospalte (rechte Seite) eingesehen werden.

Daneben können die Planunterlagen nach Rücksprache gemäß § 27b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwVfG bei der Stadt Wilhelmshaven eingesehen werden. Nähere Informationen können der Bekanntmachung (Infospalte rechte Seite) entnommen werden.

Maßgeblich ist der Inhalt der Veröffentlichung im Internet.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 21 Abs. 2 UVPG bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 04.04.2024, Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift bei den folgenden Stellen erheben:

• Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, An der Marktkirche 9,

38678 Clausthal-Zellerfeld

• Stadt Wilhelmshaven, Technisches Rathaus, 7. Etage, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven

Mit Ablauf dieser Frist sind gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG und § 21 Abs. 4 UVPG bis zur Feststellung des Planes alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Einwendungen müssen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus Sicht der Einwendenden verletzt wird.

Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Entscheidung nach § 74 VwVfG (Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung) einzulegen, können ebenfalls bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also ebenfalls bis zum 04.04.2024 Stellungnahmen zu dem Plan abgeben.

  Bildrechte: OGE

Trassenverlauf WKL

weiterführende Informationen

  Bekanntmachung Auslegung Planunterlagen

Antragsunterlagen

  Antragsunterlagen WKL (OGE)

Artikel-Informationen

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