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Planfeststellungsverfahren für die Umgestaltung zum Weiterbetrieb des Tagebaus „Marx“ in 26446 Friedeburg OT Marx-Horsten

Vorhaben:

Umgestaltung zum Weiterbetrieb des Tagebaus „Marx“ in 26446 Friedeburg OT Marx-Horsten

Vorhabenträgerin:

Quarzwerke Marx AG

Antragsgrundlage:

§ 1 Nr. 1 b) aa) und bb) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau)

§ 52 Abs. 2a Bundesberggesetz (BBergG)

Allgemeine Vorhabenbeschreibung:

Die Quarzwerke Marx AG plant den Abbau von Quarzsand im Nassabbauverfahren durch Erweiterung und Vertiefung einer bestehenden Gewinnungsstätte auf einer Fläche im Landkreis Wittmund in der Gemeinde Friedeburg (Ortsteil Marx-Barge). Die Fläche befindet sich nordöstlich der B437 (Marxer Hauptstraße) sowie nordwestlich der K45 (Straße Hohemoor).

Vorgesehen ist die Erweiterung der bestehenden Sand-Gewinnungsstätte. Da die Ausschöpfung der bestehenden Abbaurechte bereits weit fortgeschritten ist, wird diese Planung im Rahmen der langfristigen Standortsicherung erforderlich.

Der geplante Tagebau (Gewinnungsstätte) hat eine Größe von 80,7 ha. Davon entfallen etwa 28 ha auf die Erweiterungsfläche.

Überschlägig ist durch die Erweiterung eine Abbaumenge von 7 Mio. m³ zu erwarten.

Nach dem Ende des Tagebaus ist die Herrichtung der Gewinnungsfläche als naturnahes Stillgewässer (Folgenutzung Natursee) vorgesehen.

Aufgrund des Flächenbedarfs von mehr als 25 ha und der Erweiterung des Abbaugewässers ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie ein obligatorischer Rahmenbetriebsplan erforderlich, für dessen Zulassung ein Planfeststellungsverfahren gem. § 1 Nr. 1 b) aa) und bb) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz (BBergG) i.V.m. §§ 57a und 57c BBergG) durchzuführen ist.

Die Quarzwerke Marx AG hat diesen Rahmenbetriebsplan beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie eingereicht und dessen Zulassung beantragt.

Die Antragsunterlagen enthalten u.a. einen UVP-Bericht, einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie Gutachten zur Hydrogeologie, Geotechnik, Lärm- und Staubemissionen.

Die vollständigen Antragsunterlagen liegen für jedermann zur Einsicht für die Dauer von 1 Monat wie folgt aus:

Gemeinde Friedeburg

Außenstelle des Rathauses, Schützenweg 3, 26446 Friedeburg, Zimmer A-206-TE

während der Besuchszeiten

Gemeinde Zetel

Rathaus Gemeinde Zetel, Ohrbült 1, 26340 Zetel, Zimmer 15

Mo-Fr: 08:30-12:00 Uhr sowie zusätzlich Di: 14-16 Uhr und Do: 14-18 Uhr

Die Auslegungsfrist beginnt am 09.04.2025 und endet mit Ablauf des 09.05.2025.

Die Planunterlagen werden auch hier auf der Internetseite (Infospalte rechte Seite ) im Internet oder unter www.uvp-verbund.de als Download bereitgestellt.

Im Zweifelsfall ist der Inhalt der öffentlich ausgelegten Unterlagen maßgeblich (§ 27a Abs. 1 S. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Nähere Informationen sind dem Bekanntmachungstext (Infospalte rechte Seite) zu entnehmen.

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