Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung zur Errichtung und den Betrieb der Wasserstoffleitung „Coastlink 1 HEL H₂-Transportleitung Emden-Leer“ (HEL)
Vorhaben: Errichtung und Betrieb der Wasserstoffleitung „Coastlink 1 HEL H₂-Transportleitung Emden-Leer“ (HEL)
Vorhabenträgerin: Gastransport Nord GmbH (GTG Nord)
Antragsgrundlage: § 43l Abs. 1 S. 1, Abs. 2 i. V. m. § 43 Abs. 1 Nr. 5 Energiewirtschaftsgesetz (ENWG)
Allgemeine Vorhabenbeschreibung:
Die EWE Netz GmbH plant im Auftrag der GTG Nord die Errichtung und den Betrieb der Wasserstoffleitung „Coastlink 1 HEL H₂-Transportleitung Emden-Leer“ (HEL) von Emden nach Leer.
Gemäß § 43l Abs. 1 S. 1, Abs. 2 i. V. m. § 43 Abs. 1 Nr. 5 EnWG ist für die Errichtung und den Betrieb von Wasserstoffleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimeter ein Planfeststellungsverfahren zu führen.Die vorliegenden Planungen sehen die Errichtung und den Betrieb einer Leitung von ca. 23,5 km mit einem Durchmesser von DN 400 (ca. 0,4 m) vor. Der Verlauf der Leitung erstreckt sich über Gebiete im Bereich der Stadt Emden sowie im Landkreis Aurich in Bereichen der Gemeinde Ihlow, im Landkreis Leer über Gebiete in Bereichen der Gemeinde Moormerland sowie im Bereich der Stadt Leer.
Es ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erforderlich.
Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen UVP-Bericht, einen Erläuterungsbericht, die Planunterlagen samt Übersichtsplan, Lageplänen und Trassierungsplänen, Landschaftspflegerischen Begleitplan gemäß § 17 Abs. 4 BNatSchG, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gemäß § 44 BNatSchG Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungen sowie Fachbeiträge zum Denkmalschutz, zum Klima, zur Wasserrahmenrichtlinie und zum Boden.
Die Auslegung der Antragsunterlagen wird hiermit gemäß § 73 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bekannt gemacht.
Die Auslegung erfolgt gem. § 73 Abs. 3 VwVfG für die Dauer eines Monats. Die Auslegung erfolgt gemäß § 43a EnWG i. V. m. § 73 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in elektronischer Form. Die Planunterlagen können in der Zeit
vom 22.01.2026 bis 23.02.2026 jeweils einschließlich
im Internet (Infospalte rechte Seite oder www.uvp-verbund.de/) eingesehen werden (§ 27a VwVfG).
Weitere Informationen sind dem Bekanntmachungstext zu entnehmen.
Trassenverlauf Coastlink 1 (HEL)
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