Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen klar Logo

Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 58 und 59 UVPG zum Vorhaben der ONE Dyas B.V. „Erdgasgewinnung aus dem niederländischen Teil des Feldes N05-A“ in der Nordsee

Die Firma ONE Dyas B.V. beabsichtigt Erdgas aus dem Erdgasfeld N05-A in der Nordsee zu fördern. Hierzu soll im niederländischen Bereich des Erdgasfeldes N05-A eine Erdgasförder- und - aufbereitungsplattform errichtet und betrieben werden. Der vorgesehene Standort der Plattform N05- A befindet sich im niederländischen Küstenmeer etwa fünfhundert Meter von den deutschen Hoheitsgewässern entfernt und ungefähr zwanzig Kilometer entfernt zu der Küste von Borkum.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) koordiniert für das niederländische Vorhaben die grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 58 und 59 UVPG in Deutschland.

Projekt:

Erdgasgewinnung aus dem niederländischen Teil des Feldes N05-A

Vorhabenträgerin:

Oranje-Nassau Energie B.V., Parnassusweg 815,1082 LZ Amsterdam

Verfahren:

Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben gemäß §§ 58 und 59 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Verlauf des Genehmigungsverfahrens:

09.08.2019 bis 19.09.2019:

Auslegung der Mitteilung über das niederländische Vorhaben

23.04.2021 bis 03.06.2021:

Auslegung des niederländischen UVP-Berichts, der Anträge und der niederländischen Beschlussentwürfe

03.06.2022 bis 15.07.2022

Auslegung der niederländischen Beschlüsse


Die niederländischen Beschlüsse liegen in der Zeit vom 03.06.2022 bis zum 15.07.2022 im


Rathaus der Stadt Borkum

Neue Str. 1

26757 Borkum


sowie im


Rathaus der Gemeinde Krummhörn

Rathausstr. 2

26736 Krummhörn


zur Einsichtnahme aus.


Die Bekanntmachung der Auslegung sowie die auszulegenden Unterlagen sind online verfügbar.


Allgemeine Vorhabenbeschreibung:

Die Firma ONE Dyas B.V. beabsichtigt Erdgas aus dem Erdgasfeld N05-A in der Nordsee zu fördern. Hierzu soll im niederländischen Bereich des Erdgasfeldes N05-A eine Erdgasförder- und - aufbereitungsplattform errichtet und betrieben werden. Von der Plattform N05-A sollen bis zu zwölf Bohrungen, teilweise in das Erdgasfeld N05-A und teilweise in mehrere benachbarte erdgashöffige Felder, bei denen noch nicht feststeht, ob sie förderbare Erdgasmengen enthalten, abgeteuft werden. Das geförderte Erdgas soll über eine auf niederländischem Hoheitsgebiet neu zu bauende Pipeline zur vorhandenen Nordgas-Transportleitung (NGT-Pipeline) transportiert werden. Darüber hinaus soll zur Stromversorgung der N05-A-Plattform ein Kabel zum Offshore-Windpark Riffgat im deutschen Sektor der Nordsee verlegt werden.

Der vorgesehene Standort der Plattform N05-A befindet sich im niederländischen Küstenmeer etwa fünfhundert Meter von den deutschen Hoheitsgewässern entfernt und ungefähr zwanzig Kilometer entfernt zu der Küste von Borkum. Teile des Erdgasfeldes N05-A befinden sich auf deutschem Hoheitsgebiet. Die umliegenden erdgashöffigen Erdgasfelder befinden sich zum Teil ebenfalls vollständig oder teilweise auf deutschem Hoheitsgebiet.

Die Installation einer Erdgasförder- und -aufbereitungsplattform, das Abteufen von Tiefbohrungen, die Verlegung einer Rohrleitung zum Transport des geförderten Gases, die Verlegung eines Energieversorgungskabels sowie die Erdgasproduktion erfordern Genehmigungen und die Zustimmung des niederländischen Ministers für Wirtschaft und Klima, soweit niederländisches Gebiet betroffen ist.

Durch das geplante Vorhaben entstehen Auswirkungen auf Deutschland. Aus diesem Grund wurde die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Espoo-Konvention in das Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit mit einbezogen.

Im Rahmen des niederländischen Genehmigungsverfahrens koordiniert das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 58 und 59 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Deutschland.



zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln