Artikel-Informationen
erstellt am:
04.11.2021
zuletzt aktualisiert am:
15.01.2026
Bek. des LBEG v. vom 17.12.2025
Az.: L1.4/L67131/02-06_07/2025-0001
Die Firma ExxonMobil Production Deutschland GmbH, Vahrenwalder Straße 238, 30179 Hannover (früher Riethorst 12, 30659 Hannover), hat mit Schreiben vom 08.12.2025 die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage in einem Betriebsbereich gemäß § 23 a des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der derzeit gültigen Fassung angezeigt.
Bei der Änderung handelt es sich um die Umstellung der Waschölregenerationsanlage auf Spindelöl.
Der Standort der Anlage befindet sich als privilegiertes Vorhaben eines Sondergebiets im Außenbereich gemäß § 35 des Baugesetzbuches (BauGB) des Flecken Steyerberg.
Im Rahmen dieses Anzeigeverfahrens war festzustellen, ob durch eine störfallrelevante Änderung der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten erstmalig unterschritten wird, räumlich noch weiter unterschritten wird oder ob eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird und damit ein Genehmigungsverfahren gemäß § 23 b BImSchG erforderlich wird.
Die Prüfung der Anzeige zur Umstellung der Waschölregenerationsanlage auf Spindelöl hat keine Änderungen an den ausgewiesenen Sicherheitsabständen zu benachbarten Schutzobjekten ergeben und löst keine erhebliche Gefahrenerhöhung aus. Ein Genehmigungsverfahren nach § 23 b BImSchG ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der Zugang zu weiteren Umweltinformationen zu dem oben beschriebenen Vorhaben kann nach § 3 NUIG i.V.m. § 4 UIG beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Stilleweg 2, 30655 Hannover, beantragt werden.
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04.11.2021
zuletzt aktualisiert am:
15.01.2026

