Nachträgliche Anordnung für eine Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie
Die Firma Gassco AS - Zweigniederlassung Deutschland – betreibt am Standort Dornum eine Heißwassererzeugungsanlage mit einer genehmigten Feuerungswärmleistung von 77 MW (Anlage nach Nr. 1.1 GE des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BlmSchV) und Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-Richtlinie).
Die Heißwassererzeugungsanlage wird mit Erdgas gem. DVGW-G260-Spezifikation betrieben. Für die Heißwassererzeugungsanlage sollen die einschlägigen Grenzwerte und Messverpflichtungen gemäß der derzeit gültigen 13. BImSchV festgesetzt werden.
Gem. § 17 Abs. 1a BImSchG ist bei Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie vor dem Erlass einer nachträglichen Anordnung nach § 17 Absatz 1 Satz 2 BImSchG, durch welche Emissionsbegrenzungen neu festgelegt werden sollen, der Entwurf der Anordnung öffentlich bekannt zu machen.
Anlage:
Heißwassererzeugungsanlage der Gasempfangsanlage am Standort Dornum
Anlagenbetreiberin:
Gassco AS - Zweigniederlassung Deutschland; Jannes-Ohling-Str. 40; 26723 Emden
Verlauf:
Auslegung des Entwurfs der nachträglichen Anordnung 15.01.2024 bis 14.02.2024 |
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie; An der Marktkirche 9; 38678 Clausthal-Zellerfeld |
Montag bis Donnerstag |
09:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr |
|
|
Freitag und vor gesetzlichen Feiertagen |
09:00 bis 12:00 Uhr |
14.03.2024 |
Ende der Einwendungsfrist |
Die Bekanntmachung der Auslegung sowie der Entwurf der nachträglichen Anordnung sind online verfügbar.
Artikel-Informationen
erstellt am:
04.11.2021
zuletzt aktualisiert am:
08.01.2024