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Nachträgliche Anordnung für eine Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie

Die Firma Gassco AS - Zweigniederlassung Deutschland – betreibt am Standort Dornum eine Heißwassererzeugungsanlage mit einer genehmigten Feuerungswärmleistung von 77 MW (Anlage nach Nr. 1.1 GE des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BlmSchV) und Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-Richtlinie).

Die Heißwassererzeugungsanlage wird mit Erdgas gem. DVGW-G260-Spezifikation betrieben. Für die Heißwassererzeugungsanlage sollen die einschlägigen Grenzwerte und Messverpflichtungen gemäß der derzeit gültigen 13. BImSchV festgesetzt werden.

Gem. § 17 Abs. 1a BImSchG ist bei Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie vor dem Erlass einer nachträglichen Anordnung nach § 17 Absatz 1 Satz 2 BImSchG, durch welche Emissionsbegrenzungen neu festgelegt werden sollen, der Entwurf der Anordnung öffentlich bekannt zu machen.

Anlage:

Heißwassererzeugungsanlage der Gasempfangsanlage am Standort Dornum

Anlagenbetreiberin:

Gassco AS - Zweigniederlassung Deutschland; Jannes-Ohling-Str. 40; 26723 Emden

Verlauf:

Auslegung des Entwurfs der nachträglichen Anordnung

15.01.2024 bis 14.02.2024

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie; An der Marktkirche 9; 38678 Clausthal-Zellerfeld

Montag bis Donnerstag

09:00 bis 12:00 Uhr

14:00 bis 15:30 Uhr


Freitag und vor gesetzlichen Feiertagen

09:00 bis 12:00 Uhr

14.03.2024

Ende der Einwendungsfrist


Die Bekanntmachung der Auslegung sowie der Entwurf der nachträglichen Anordnung sind online verfügbar.


Artikel-Informationen

erstellt am:
04.11.2021
zuletzt aktualisiert am:
08.01.2024

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