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Öffentliche Bekanntgabe der maßgeblichen Nachweisdaten inhaberloser Daten nach § 25 Abs. 1 GeolDG

Gemäß § 25 Abs. 1 GeolDG kann die zuständige Behörde (LBEG) ein Aufgebotsverfahren einleiten, wenn sie den Inhaber geologischer Daten mit den ihr zu Gebote stehenden Mitteln nicht ermitteln kann. Hierzu gibt die zuständige Behörde die für die geologischen Fach- und Bewertungsdaten maßgeblichen Nachweisdaten im jeweils einschlägigen Verkündungsorgan und im Internet bekannt und fordert den Inhaber auf, sich bei ihr zu melden. Meldet sich innerhalb eines Jahres nach der Veröffentlichung der Aufforderung der Inhaber nicht, erlässt die zuständige Behörde einen Ausschlussbescheid. Mit dem bestandskräftigen Ausschlussbescheid sind die Daten inhaberlos.

Die Nachweisdaten bzw. Lage und ggf. Gewinnungszeitpunkt der betreffenden geologischen Untersuchungen wurden im Rahmen des Aufgebotsverfahrens gem. § 25 Abs. 1 GeolDG im Anlagenband zu dem Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 2/2021 vom 20.01.2021 sowie im Internet auf der Internetpräsenz des Landesamtes für Geologie, Energie und Geologie (LBEG) für die Dauer eines Jahres bekanntgegeben. Für diejenigen geologischen Daten, für die das Aufgebotsverfahren ergebnislos durchgeführt wurde, wurden Ausschlussbescheide erlassen. Mit Rechtskraft dieser Bescheide werden die Daten inhaberlos.
Die Bescheide wurden am 14.04.2022 erlassen. Das LBEG veröffentlicht die verfügenden Teile der Bescheide für vier Wochen über folgende Webanwendung.

Hinweis: Die Abkürzung LBEG ID ist die Abkürzung für eine über alle Bohrungen eindeutige Kennung, dem LBEG-Bohrungsidentfikator.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
LBEG Öffentlichkeitsarbeit

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655 Hannover

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