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Referendarausbildung im LBEG

Die Referendarausbildung schließt sich an eine erfolgreich abgelegte Diplomprüfung oder Prüfung als Master of Science oder Master of Engineering mit den fachlichen Inhalten „Bergbau, Rohstoffgewinnung oder Geotechnik“ bzw. „Markscheidewesen / Bergvermessungswesen“ an. Die erfolgreiche Ableistung einer Referendarzeit kann hilfreich bei der Einstellung als Beamter/Beamtin in einer Bergverwaltung im Berg- bzw. Markscheidedienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste (ehemaliger höherer Dienst) sein.

Für Absolventen der Fachrichtung Markscheidewesen ist sie darüber hinaus Voraussetzung um als „anerkannter Markscheider“ nach § 64 des Bundesberggesetzes (BBergG) in der freien Wirtschaft tätig werden zu können.

Daneben müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst wird die Referendarausbildung mit der Großen Staatsprüfung abgeschlossen.

Rechtsgrundlagen für die Ausbildung der Referendare ist die „Verordnung über die Ausbildungs- und Prüfung für den Bergdienst und den Markscheidedienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste sowie die zugehörigen Durchführungsbestimmungen. In der Verordnung und den Durchführungsbestimmungen finden sich auch weitergehende Informationen zum Vorbereitungsdienst, zu den Einstellungsvoraussetzungen sowie zur Zweiten Staatsprüfung.

Bis 31. Mai 2024 gilt in Niedersachsen eine temporäre Besoldungserhöhung der Anwärterbezüge (Erlass des Niedersächsischen Finanzministeriums).




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