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Quecksilberbelastung an Erdgasförderplätzen - LBEG ermittelt erhöhte Werte in Söhlingen

09.07.2014


Dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) liegen jetzt neue Analyseergebnisse zu den Bodenuntersuchungen im Zusammenhang mit möglichen Quecksilberbelastungen im Umfeld der Erdgasförderplätze Söhlingen Ost Z1 (Landkreis Heidekreis) und Söhlingen Z6/Z11(Landkreis Rotenburg/Wümme) vor. Demnach hat das LBEG bei seinen Untersuchungen am 25./26. Juni 2014 erhöhte Quecksilbergehalte festgestellt. Als Konsequenz hat das LBEG in Abstimmung mit den betroffenen Landkreisen das Unternehmen ExxonMobil Production Deutschland GmbH (EMPG) aufgefordert, weitere Detailuntersuchungen durchzuführen.

In der Nähe des Erdgasförderplatzes Söhlingen Ost Z1 hatte das LBEG drei Bodenproben aus dem Wald südlich des Förderplatzes entnommen. Bei der Untersuchung der Proben wurden Quecksilbergehalte von 0,38 bis 0,52 mg/kg festgestellt. Diese Werte liegen zwar oberhalb des natürlichen Vorkommens von Quecksilber im Boden, jedoch unterhalb der einschlägigen Prüfwerte1 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Das bedeutet, dass bislang noch keine Gefahren für Mensch und Umwelt festgestellt wurden. An diesen Stellen sind aus Gründen der Vorsorge weitere Untersuchungen erforderlich, um abschließende Klarheit über die Gefahrensituation zu erhalten.

Die Proben wurden auch auf Polyzyklische Kohlenwasserstoffe (PAK) und BTEX (Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylol) untersucht. Die Gehalte liegen unterhalb der Bestimmungsgrenzen des Labors.

Im Umfeld des Förderplatzes Söhlingen Z6/Z11wurden durch das LBEG insgesamt 14 Proben im Nahbereich der Einzäunung, im Bereich von Büschen und Gräben sowie auf Grünflächen entnommen. Dabei wurden Quecksilbergehalte von 0,09 bis 120 mg/kg festgestellt. Zwölf dieser Proben unterschreiten mit 0,09 bis 2,4 mg/kg Quecksilber den empfindlichsten Prüfwert (Nutzung als Kinderspielfläche: 10 mg/kg) der BBodSchV. Zwei Bodenproben liegen mit 40 bzw. 120 mg/kg Quecksilber deutlich über diesem Prüfwert. Auch hier sind weitere Untersuchungen erforderlich.

Auch am Standort Söhlingen Z6/Z11 liegen die Gehalte der PAK und BTEX unterhalb der Bestimmungsgrenzen des Labors.

In beiden Fällen sind die Fragen zu einem eventuellen Sanierungsbedarf und eines strafrechtlichen Straftatbestandes aufgrund von Bodenverunreinigungen noch offen.


Hintergrund:

Die ExxonMobil Production Deutschland GmbH (EMPG) und der Naturschutzbund e. V. (NABU) hatten im Juni erhöhte Quecksilbergehalte im Boden bei den Erdgasförderplätzen festgestellt. Diese nun vom LBEG ermittelten Werte bewegen sich in der Größenordnung der Mischprobe des Naturschutzbund e. V. (0,3 mg/kg Hg). Daraufhin hatte das LBEG eigene Untersuchungen im Umfeld der Erdgasförderplätze vorgenommen (siehe Pressemitteilungen unten).

1Prüfwerte:

Werte, bei deren Überschreiten unter Berücksichtigung der Bodennutzung eine einzelfallbezogene Prüfung durchzuführen und festzustellen ist, ob eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt.

Prüfwerte für Quecksilber:

  • Kinderspielflächen = 10 mg/kg
  • Wohngebiete = 40 mg/kg
  • Park- und Freizeitanlagen = 50 mg/kg
  • Industrie- und Gewerbegrundstücke = 80 mg/kg

Siehe auch:

Pressemitteilung des LBEG vom 18.06.2014:
http://www.lbeg.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/titel-125543.html

Pressemitteilung des LBEG vom 13.06.2014:
http://www.lbeg.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/titel-125368.html

Pressemitteilung des LBEG vom 12.06.2014:
http://www.lbeg.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/titel-125322.html



Pressesprecher:


Andreas Beuge, Tel.: +49-(0)511-643-2679, Mobil: +49-(0)170-8569662,
E-Mail: Andreas.Beuge@lbeg.niedersachsen.de
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