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Öffentliche Bekanntgabe der Datenkategorisierung nach § 33 Abs. 8 i.V.m. § 29 Abs. 5 Geologiedatengesetz (GeolDG) in der Zeit vom 24.09.2020 bis zum 23.10.2020

Öffentliche Bekanntgabe der Datenkategorisierung nach § 33 Abs. 8 i.V.m. § 29 Abs. 5 Geologiedatengesetz (GeolDG) in der Zeit vom 24.09.2020 bis zum 23.10.2020.

Dem LBEG ist die Aufgabe übertragen worden, als zuständige Behörde für Niedersachsen das Geologiedatengesetz (GeolDG) umzusetzen. Gemäß § 29 Abs. 5 GeolDG hat das LBEG hierbei die Datenkategorie der Daten festzusetzen, die vor dem 30. Juni 2020 auf Grund des Lagerstättengesetzes oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften an das LBEG übermittelt worden sind. Das LBEG veröffentlicht die Bekanntgabe im Internet.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat dem LBEG gemäß § 33 Abs. 8 S. 1 GeolDG einen Vorschlag zur Entscheidung über die Datenkategorisierung der ihr am 30. Juni 2020 bereits zur Verfügung gestellten und von ihr für das Standortauswahlverfahren benötigten und entscheidungserheblichen Daten unterbreitet. Das LBEG hat die gesetzlich vorgesehene Kategorisierung dieser Daten vorgenommen und in der Zeit vom 24.09.2020 bis zum 23.10.2020 öffentlich bekannt gemacht.



Artikel-Informationen

erstellt am:
24.09.2020
zuletzt aktualisiert am:
01.12.2020

Ansprechpartner/in:
LBEG Öffentlichkeitsarbeit

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Stilleweg 2
30655 Hannover

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