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Untersuchungsergebnisse zur Quecksilberbelastung an Erdgasförderstellen

Untersuchungsergebnisse zur Quecksilberbelastung an Erdgasförderstellen

Bei der Erdgasförderung gelangt auch Quecksilber als ein Stoff, der natürlich in Erdgaslagerstätten vorkommt, an die Oberfläche. Aus diesem Grund kann diese giftige Substanz in das Umfeld von Betriebsplätzen zur Erdgasproduktion gelangt sein. Diese mögliche Umweltgefährdung ist von großem öffentlichem Interesse. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) veröffentlicht daher die vorliegenden Ergebnisse der seit 2006 durchgeführten Untersuchungen zur Quecksilberbelastung im Umfeld von Erdgasförderplätzen in Niedersachsen. Dazu gehören neben eigenen Untersuchungen auch vom LBEG geforderte Gutachten, die im Auftrag des Wirtschaftsverbandes Erdöl und Erdgasgewinnung (WEG) und des Unternehmens Exxon Mobil Production Deutschland GmbH (EMPG) erstellt wurden. Darüberhinaus werden die Ergebnisse der aktuellen Untersuchungen des LBEG veröffentlicht.

Das LBEG führt seine Untersuchungen nach möglichen Bodenbelastungen im Umfeld von Erdgasförderplätzen mit einer systematischen Kampagne fort. Das Programm startete am 27.07.2015 in Bothel und umfasst alle Landkreise in denen sich aktive Förderplätze befinden.


a) Herkunft von Quecksilber (Hg)

Quecksilber ist in der gesamten Erdkruste vorhanden, es liegt dabei in Mineralen chemisch gebunden oder auch in elementarer Form vor. Auf Grund seiner chemischen und physikalischen Eigenschaften ist das elementare Quecksilber in der Erdkruste sehr mobil. Es kann sich in denselben Fallenstrukturen wie Erdgas und Erdöl ansammeln. Insbesondere in den tief liegenden Erdgaslagerstätten kann es in relativ hohen Konzentrationen auftreten, in den norddeutschen Rotliegend-Lagerstätten bis zu 4500 µg/m³. Die Anwesenheit von Schwefel bzw. Schwefelverbindungen führt zu Immobilisierung des Quecksilbers, so dass die Sauergaslagerstätten deutlich weniger Quecksilber enthalten.

b) Anfall bei der Erdgasförderung

In metallischer (elementarer) Form wird Quecksilber mit Erdgas, Lagerstättenwasser und anderen Stoffen aus Erdgasbohrungen ausgetragen. Die größte Menge fällt in den Abscheidern (FWKO) unmittelbar nach dem Austritt aus dem Bohrloch an.

Quecksilber kommt ebenfalls in Behälterschlämmen der Gasaufbereitungs- und Gastrocknungsanlagen sowie in Aktivkohlefiltern für die Freiförder- und Testarbeiten vor.

Eine Freiförderung wird durchgeführt um Flüssigkeiten oder Feststoffe aus Förderbohrungen auszutragen. Bei Freiförderarbeiten werden meist Fackelarbeiten notwendig, bei denen Quecksilberemissionen auftreten können.

Bohrungen werden getestet um die Ergiebigkeit von Lagerstätten zu bestimmen und zur Ermittlung optimaler Förderparameter (Druck, Volumen). Auch bei Testarbeiten können Fackelarbeiten mit möglichen Quecksilberemissionen notwendig sein.

c) Freisetzung von Quecksilber in die Umwelt bei der Erdgasförderung

Der o.g. Anfall quecksilberhaltiger Stoffe / Abfälle erfolgt in geschlossenen Systemen. Eine Freisetzung in die Umwelt kann nur erfolgen, wenn unbehandeltes Erdgas freigesetzt wird oder wenn die geschlossenen Systeme zur Reinigungs- oder Inspektionsarbeiten geöffnet werden.

Das aus den Bohrungen geförderte Erdgas wird in zentralen oder dezentralen Anlagen aufbereitet. Dabei werden das im Rohgas enthaltene Wasser bzw. der Wasserdampf und das Erdgaskondensat abgetrennt. Durch diese Prozesse wird auch der überwiegende Teil des Quecksilbers abgeschieden.

Unbehandeltes Erdgas fällt nur während der Bohr-, Test- und Freiförderarbeiten an. Es wird in der Regel abgefackelt. Seit mehreren Jahren sind die Test- und Freiförderanlagen mit Aktivkohlefiltern ausgestattet, so dass die Quecksilberfreisetzung deutlich reduziert wurde.

d) Untersuchungen im Umfeld von Förderplätzen

An den Erdgasförderplätzen Grauen Z1 und Soltau Z7 wurden im Jahr 2006 Untersuchungen zur Quecksilber-Belastung von der Exxon Mobil Production Deutschland GmbH (EMPG) durchgeführt. Für den Platz Grauen Z1 wurden 2012 und 2014 Wiederholungsmessungen durchgeführt.

Im Jahr 2010 hat die EMPG nach Aufforderung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) weitere Untersuchungen zum Thema Quecksilber-Belastung vorgenommen. Es wurde eine Matrix erstellt, in der alle Bohrungen erfasst wurden, in deren Umfeld Quecksilberbelastungen nicht ausgeschlossen werden können. Die Auswahl beruhte auf dem Quecksilbergehalt des Erdgases, der vorhandenen Anlagentechnik, den Test- und Freiförderarbeiten und der produzierten Gasmenge.

2012 wurden dann 11 Förderplätze Bohrplätze der Firmen EMPG, GDF SUEZ E&P Deutschland GmbH, RWE Dea AG und der Wintershall Holding GmbH durch die Ingenieurgesellschaft mbH (IGB) auf einen möglichen Quecksilbereintrag in den Oberboden hin untersucht. Die Beauftragung erfolgte auf Veranlassung des LBEG durch den WEG.

Über die niedersachsenweite Ansicht im NIBIS® KARTENSERVER erhalten Sie einen Überblick über die räumliche Verteilung der Untersuchungsgebiete an den Erdgasförderplätzen.
Möchten Sie Detailinformationen haben, zoomen Sie bitte an den entsprechenden Untersuchungspunkten in die Karte hinein. Exemplarisch zeigt Ihnen folgender Link
die Untersuchungsergebnisse zu einem Förderplatz.

Hinweise zur Bewertung der Tabelle:

Vorsorgewerte: Bodenwerte, bei deren Überschreiten unter Berücksichtigung von geogenen oder großflächig siedlungsbedingten Schadstoffgehalten in der Regel davon auszugehen ist, dass die Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung besteht.

Prüfwerte: Werte bei deren Überschreiten unter Berücksichtigung der Bodennutzung eine einzelfallbezogene Prüfung durchzuführen und festzustellen ist, ob eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast vorliegt.

Maßnahmewerte: Werte für Einwirkungen oder Belastungen, bei deren Überschreiten unter Berücksichtigung der jeweiligen Bodennutzung in der Regel von einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast auszugehen ist und Maßnahmen erforderlich sind.

Die Überschreitung der Vorsorgewerte bedingt die Besorgnis einer schädlichen Bodenveränderung, aber Unterschreitung der Prüfwerte bedingt, dass der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast ausgeräumt ist. In diesem Zusammenhang sind für den Pfad Boden-Mensch respektive für den Pfad Boden-Pflanze auch die gemäß BBodSchV geregelten Nutzungen (Kinderspielflächen, Wohngebiete, Park- und Freizeitanlagen, Industrie und Gewerbeflächen bzw. Ackerland, Nutzgarten und Grünland) sowie die zu Grunde liegenden Expositionsszenarien zu berücksichtigen.

Der Prüfwert für das empfindlichste Nutzungsszenario Kinderspielflächen beläuft sich auf 10 mg Quecksilber pro kg Boden.

Prüfwerte für den Pfad Boden/Pflanze unterscheiden die Nutzung Ackerbau, Nutzgarten und Grünland im Hinblick auf die Pflanzenqualität. Der Prüfwert für Quecksilber für Ackerbau, Nutzgärten beläuft sich auf 5 mg/kg. Für Grünland ist kein Prüfwert für Quecksilber in der BBodSchV benannt.

1 g = 1000 mg = 1000000 µg = 1000000000 ng
1 g = 103 mg = 106 µg = 109 ng
1 g/kg = 1:Eintausend = 0,1%
1 mg/kg = 1:einer Million = 0,0001%
1 µg/kg = 1: einer Milliarde = 0,0000001%


e) Weitere Erkenntnisse

Bei der Sanierung der Bodenverunreinigungen an den Lagerstättenwasserleitungen im Erdgasfeld Völkersen wurden mehr als 300 Grundwasserproben untersucht. In keiner der Proben konnte Quecksilber oberhalb der Nachweisgrenze von 0,2 µg/l festgestellt werden.

Im Erdgasfeld Söhlingen wurden Immissionsmessungen im Zeitraum von Februar bis Juli 2012 durchgeführt. Dabei wurde kontinuierlich die Konzentration von Quecksilber in der Luft gemessen. Als Ergebnis wurde eine niedrige Quecksilberbelastung von 0,9 bis 1,1 ng/m³ festgestellt.

f) Zusammenfassung

Die Untersuchungen von Boden aus der Umgebung von Erdgasförderplätzen in den Jahren 2010 und 2012 zeigen Quecksilberkonzentrationen unterhalb der Vorsorgewerte, zum Teil unterhalb der niedersächsischen Hintergrundwerte, zum Teil allerdings auch darüber. Stoffkonzentrationen, die nach fachlicher Bewertung und unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzung Gefahren für Grundwasser, Menschen oder Tiere verursachen, wurden bei diesen Untersuchungen nicht festgestellt.


Haben Sie noch Fragen? Wir stehen Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung.

Kontakt: Presse@lbeg.niedersachsen.de


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