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Öffentliche Bekanntgabe des Einwirkungsbereichs für das Kaliwerk Sigmundshall

Einwirkungsbereich, Kaliwerk, Sigmundshall   Bildrechte: LBEG
Einwirkungsbereich Kaliwerk Sigmundshall

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) gibt jetzt den Einwirkungsbereich für das Kaliwerk Sigmundshall in Bokeloh bei Wunstorf (Region Hannover) bekannt. Dieser zieht sich vom nördlichen Haster Wald bis zur Bundesautobahn 2, dabei bleibt er östlich von Haste und berührt den südwestlichen Teil von Kolenfeld.

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung (EinwirkungsBergV) hat die K+S Minerals and Agriculture GmbH als Betreiberin des Kaliwerks Sigmundshall den Einwirkungsbereich im Sinne des § 120 Abs. 1 Bundesberggesetz (BBergG) ermittelt. Dieser wurde vom LBEG geprüft und wird nun gemäß § 3 Abs. 3 EinwirkungsBergV bekannt gegeben.

Bei einem Einwirkungsbereich handelt es sich um ein Gebiet an der Tagesoberfläche, in dem es durch bergbauliche Maßnahmen theoretisch zu Bergschäden kommen kann. Ein typisches Beispiel sind mögliche Senkungen.

Weitere Infos:

Allgemeine Informationen zum Thema Einwirkungsbereiche: https://lbeg.info/?pgId=257&WilmaLogonActionBehavior=Default.

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