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Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung zur Errichtung und Betrieb eines Unterwasserkabels

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der NeuConnect Deutschland GmbH in Berlin die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb des grenzüberschreitendes Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Kabelsystems zwischen Deutschland und Großbritannien, „NeuConnect-Interkonnektor“, im Bereich des Festlandsockels der deutschen Nordsee erteilt. Gemäß Bundesberggesetz werden die Genehmigung und die Rechtsbehelfsbelehrung im Folgenden öffentlich bekannt gemacht.

Entscheidung nach dem BBergG;
Öffentliche Bekanntmachung
(
NeuConnect Deutschland GmbH)

Bek. d. LBEG v. 16. 02. 2022
- L1.2/L67171-07/2022-0001 -

I.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der NeuConnect Deutschland GmbH, Lützowplatz 10, 10785 Berlin, mit der Entscheidung vom 20.12.2021 - L1.2/L67171-07/2020-0001/011 - die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb des Unterwasserkabels „NeuConnect-Interkonnektor“ im Bereich des Festlandsockels der deutschen Nordsee gem. § 133 Abs. 1 Nr.1 in Verbindung mit § 133 Abs.4 des Bundesberggesetzes (BBergG) erteilt.

Bei dem NeuConnect-Projekt muss keine Umweltverträglichkeitsprüfung oder ‑vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt werden. Das Projekt „NeuConnect" ist im Bundesbedarfsplan aufgeführt und mit einem „B" als ein Pilotprojekt für verlustarme Übertragung hoher Leistungen über große Entfernungen im Sinne von § 2 Abs. 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPIG) gekennzeichnet. Insgesamt fällt NeuConnect somit unter keines der in der Anlage 1 des UVPG aufgeführten Vorhaben.

Die Zulassung erfolgte nach Maßgabe der in Ziffer 2 der Genehmigung vom 20.12.2021 festgestellten Unterlagen sowie der in den Ziffern 3 und 4 der Genehmigung enthaltenen Nebenbestimmungen und Hinweisen.

Der verfügende Teil der Genehmigung und die Rechtsbehelfsbelehrung werden gemäß § 5a BBergG, der dem Vorbild des § 74 Abs. 5 S. 2 VwVfG soweit folgt, bekannt gemacht.

Die Bekanntgabe des verfügenden Teils (Tenor) erfolgt durch Veröffentlichungen in der örtlichen Tageszeitung (Wilhelmshavener Zeitung), im Verkündungsblatt (Nieders. Ministerialblatt) und im Internet des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie gemäß § 27a VwVfG.

II.

1. Je eine Ausfertigung der Genehmigung liegt zusammen mit einer Ausfertigung der festgestellten Unterlagen in der Zeit

vom 16.02.2022 bis 01.03.2022 (jeweils einschließlich)

wie folgt aus:

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

An der Marktkirche 9, 38678 Clausthal-Zellerfeld, Zimmer 21

Montag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr

Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

Eine telefonische Terminvereinbarung ist unter 05323/9612-200 entsprechend der gültigen CoVid-19-Beschränkungen erforderlich.

2. Die Genehmigung gilt mit Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben hat, als zugestellt (§ 74 Abs. 5 S. 3 VwVfG), soweit eine Zustellung nicht postalisch erfolgt. Dies gilt ebenso für Vereinigungen im Sinne von § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG, die keine Stellungnahmen abgegeben haben.

3. Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann die Genehmigung von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen rechtzeitig erhoben haben, beim LBEG, An der Marktkirche 9, 38678 Clausthal-Zellerfeld, schriftlich angefordert werden.

Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich (§ 27a Abs. 1 S. 4 VwVfG),

III.

Der ,,NeuConnect-Interkonnektor“ ist ein grenzüberschreitendes Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs (HGÜ)-Kabelsystems zwischen Deutschland und Großbritannien mit einer Leistung von 1,4 GW.

Das ca. 720 km lange HGÜ-Kabelbündel besteht aus zwei bidirektionalen Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen. Es verläuft vom Umspannwerk Fedderwarden der TenneT TSO GmbH in Wilhelmshaven zum geplanten Umspannwerk Isle of Grain in der Grafschaft Kent in der Nähe von London (UK). Das HGÜ-Kabel stellt die erste direkte Stromverbindung zwischen Deutschland und Großbritannien dar und verbindet somit zwei der größten europäischen Elektrizitätsmärkte.

Das HGÜ-Kabelsystem durchläuft die Hoheitsgebiete bzw. Ausschließlichen Wirtschaftszonen Großbritanniens, der Niederlande und Deutschlands. Die Länge des geplanten Interkonnektors in der Zuständigkeit der deutschen Behörden beträgt ca. 193 km. Davon entfallen ca. 12 km auf die Landtrasse, ca. 86 km auf das Küstenmeer und ca. 95 km auf die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ). Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ist für den AWZ-Teil im deutschen Sektor zuständig.

Die Genehmigung umfasst die Errichtung und Betrieb des NeuConnect-Kabels nach Maßgabe der Antragsunterlagen und unter Berücksichtigung der aufgenommenen Nebenbestimmungen.

IV.

Verfügender Teil des Genehmigungsbeschlusses

Die von der NeuConnect Deutschland GmbH, Lützowplatz 10, 10785 Berlin (im Weiteren: Vorhabenträger) beantragte Genehmigung für Errichtung und Betrieb des NeuConnect-Interkonnektor wird gemäß § 133 Abs. 1 Nr.1 in Verbindung mit § 133 Abs.4 des Bundesberggesetzes (BBergG) unter Aufnahme von Nebenbestimmungen zugelassen.

Die Genehmigung umfasst die Errichtung und Betrieb des NeuConnect-Interkonnektors nach Maßgabe der Antragsunterlagen und unter Berücksichtigung der unter Abschnitt 3 enthaltenen Nebenbestimmungen.

Das Vorhaben ist nach Maßgabe der unter Abschnitt 2 der Genehmigung aufgeführten Antragsunterlagen auszuführen, soweit sich aus dieser Zulassung keine Änderungen, Ergänzungen, Nebenbestimmungen und/oder Vorbehalte ergeben.

Diese Genehmigung wirkt auch für und gegen etwaige Rechtsnachfolger des Vorhabenträgers.

Die verfahrensrelevanten fristgemäßen Einwendungen sowie Anträge gegen den Plan werden zurückgewiesen, soweit ihnen in dieser Genehmigung nicht entsprochen wurde.

Die Würdigung aller für und gegen das Vorhaben stehender öffentlicher Interessen ergibt, dass dem Vorhaben keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.

V.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Niedersächsischen Verwaltungsgericht Braunschweig, Wilhelmstraße 55, 38100 Braunschweig, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten dieses Gerichts erhoben werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.02.2022

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