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Aktueller Jahresbericht zu Erdöl und Erdgas: Unternehmen stecken weniger „Claims“ ab

Die Fläche der Erlaubnisfelder zur Aufsuchung von Erdöl und Erdgas in Deutschland ist im vergangenen Jahr um fast 20 Prozent zurückgegangen. Das ist ein Ergebnis des Jahresberichts „Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland 2017“, den das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) jetzt veröffentlicht hat.

Die Fläche aller Aufsuchungsgebiete beträgt aktuell nur noch 59.000 Quadratkilometer – das ist etwa 1/6 der deutschen Landesfläche. 2013 waren es noch 106.000 Quadratkilometer und damit fast 1/3.

Lediglich in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wurden den Unternehmen im vergangenen Jahr neue Aufsuchungserlaubnisse erteilt – insgesamt fünf Felder mit einer Gesamtfläche von 1.200 Quadratkilometern. Demgegenüber stehen deutschlandweit 26 Erlaubnisfelder, die erloschen sind oder verkleinert wurden.

Parallel zu den Erlaubnisfeldern hat sich die Anzahl der Erkundungsbohrungen reduziert. Im vergangenen Jahr brachten die Unternehmen nur vier neue Erkundungsbohrungen auf Erdöl und Erdgas nieder. Das ist im Vergleich zum Vorjahr die Hälfte.

Dafür ist die Anzahl der Feldesentwicklungsbohrungen zur Förderung von Kohlenwasserstoffen von 18 auf 20 angestiegen. So konnte die Erdölförderung aus den Lagerstätten Emlichheim (Landkreis Grafschaft Bentheim) und Bockstedt (Landkreis Diepholz) im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden. Allerdings reichte dies nicht aus, den landesweiten Trend umzukehren.

Die Rohgasproduktion in der Bundesrepublik ist aufgrund des natürlichen Förderabfalls der heimischen Lagerstätten gegenüber dem Vorjahr um 8,6 Prozent auf nunmehr 7,9 Milliarden Kubikmeter weiter gesunken. Auch die Erdölproduktion hat im vergangenen Jahr um 5,8 Prozent auf 2,22 Millionen Tonnen weiter abgenommen.

Zugenommen hat hingegen das Arbeitsgasvolumen der Untertage-Erdgasspeicher. Es beträgt 0,1 Milliarden Kubikmeter mehr als im Vorjahr und liegt jetzt bei circa 24,3 Milliarden Kubikmeter. Nach gegenwärtigen Planungen der Unternehmen soll das Arbeitsgasvolumen in den kommenden Jahren um weitere 3,4 Milliarden Kubikmeter ausgebaut werden.


Hintergrund Erlaubnis:

Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (z.B. Kohlenwasserstoffe, also Erdöl und Erdgas) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung ist es, Lagerstätten ausfindig zu machen.


Zum aktuellen Jahresbericht


Pressekontakt: Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de


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