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Anglo American Exploration Germany GmbH erhält Feld „Leine-Salz“: LBEG erteilt Erlaubnis zur Aufsuchung von Salzen

Das rot eingegrenzte Erlaubnisfeld „Leine-Salz“ erstreckt sich von Herzberg im Südosten bis Hildesheim im Nordwesten.   Bildrechte: LBEG
Das rot eingegrenzte Erlaubnisfeld „Leine-Salz“ erstreckt sich von Herzberg im Südosten bis Hildesheim im Nordwesten.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der Anglo American Exploration Germany GmbH mit Sitz in Düsseldorf das Erlaubnisfeld „Leine-Salz“ zugeteilt. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Stein-, Kali-, Magnesia- und Borsalzen zu gewerblichen Zwecken ist vom 1. Mai 2025 bis 31. Dezember 2028 auf etwas mehr als dreieinhalb Jahre befristet. Das Erlaubnisfeld „Leine-Salz“ ist gut 1961 Quadratkilometer groß und erstreckt sich von Herzberg am Harz im Südosten und Hardegsen im Südwesten bis Salzgitter im Nordosten und Hildesheim im Nordwesten. Es ist deckungsgleich mit dem Erlaubnisfeld „Leine-Kupfer“, das die Anglo American Exploration Germany GmbH bereits zum 1. Januar 2024 zugeteilt bekommen hat uns das ebenfalls bis zum 31. Dezember 2028 befristet ist.

Aktuell unternimmt das Unternehmen Messflüge zur Erkundung von Kupfer, Blei, Zink, Silber, Gold, Zinn, Wolfram, Molybdän, Vanadium, Kobalt und Nickel. Mit geophysikalischen Messungen aus der Luft sucht es innerhalb des Erlaubnisfeldes nach den genannten Erzen im tieferen Untergrund.

Die Anglo American Exploration Germany GmbH hatte den Antrag gestellt, die Aufsuchungserlaubnis nun auch auf Stein-, Kali-, Magnesia- und Borsalze auszuweiten. Das LBEG hat auch diesen Antrag geprüft, erneut den von der Fläche betroffenen Landkreisen Göttingen, Goslar, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Wolfenbüttel und der kreisfreien Stadt Salzgitter, insgesamt 51 darin liegenden Städten, Samtgemeinden und Gemeinden sowie zusätzlich dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) die Gelegenheit zu Stellungnahme gegeben und nun die Erlaubnis erteilt. Diese gibt der Anglo American Exploration Germany GmbH das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

Weitere Infos:

  • Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Kupfer, Blei, Zink, Silber, Gold, Zinn, Wolfram, Molybdän, Vanadium, Kobalt, Nickel, Stein-, Kali-, Magnesia- und Borsalzen ist es, geeignete geologische Schichten für die wirtschaftliche Gewinnung der vorgenannten Rohstoffe zu finden.
  • Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
  • Das LBEG ist die zuständige Bergbehörde für Niedersachsen sowie für Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands in der Nordsee und in der Ostsee und damit zuständig für die Vergabe von Bergbauberechtigungen in seinem Aufsichtsbereich.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0170 1798865,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.05.2025

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