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Aufsuchung von Erdwärme in der Mittelweserregion: LBEG teilt Erlaubnisfeld „Nienburg-Weser“ zu

Das Erlaubnisfeld „Nienburg-Weser“ erstreckt sich rund um die Kreisstadt.   Bildrechte: LBEG
Das Erlaubnisfeld „Nienburg-Weser“ erstreckt sich rund um die Kreisstadt.

Zur Aufsuchung von Erdwärme teilt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) der Avacon Natur GmbH zum 1. Mai das Erlaubnisfeld „Nienburg-Weser“ zu. Das Feld ist knapp 97 Quadratkilometer groß und erstreckt sich rund um die gleichnamige Kreisstadt. Die Erlaubnis ist befristet auf zwei Jahre bis zum 30. April 2027.

Die Avacon Natur GmbH mit Sitz in Sarstedt hat den Antrag auf Aufsuchung von Erdwärme beim LBEG als zuständiger Genehmigungsbehörde eingereicht, woraufhin das Landesamt dem von der Fläche betroffenen Landkreis Nienburg/Weser sowie der Stadt Nienburg/Weser und den Samtgemeinden Heemsen, Mittelweser, Steimbke und Weser-Aue die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat. Nun hat das LBEG dem Antrag stattgegeben und die Erlaubnis erteilt.

Diese gibt der Avacon Natur GmbH das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

Die Avacon Natur GmbH sieht in dem Feld Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können.

Weitere Infos:

  • Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (zum Beispiel Erdwärme) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Erdwärme ist es, geeignete geologische Schichten für die Energiegewinnung durch Tiefengeothermie zu finden. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
  • Das LBEG ist zuständige Bergbehörde für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen.
  • Zum 1. Mai dieses Jahres hat das LBEG in seinem gesamten Aufsichtsbezirk 36 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt, 30 in Niedersachsen, vier in Schleswig-Holstein, eine in Hamburg und eine in Bremen.
  • Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde auch Niedersächsischer
    Geo­thermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt.
  • Dabei unterstreicht das LBEG die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an – so zum Beispiel bei der Norddeutschen Geothermietagung am 14. Mai und beim Tag der Geothermie am 12. und 13. September am Hauptsitz des LBEG in Hannover.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Stefan Wittke, Tel.: 0511 643 2122,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.04.2025

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