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Aufsuchung von Salzen an der Elbmündung: LBEG teilt Erlaubnisfeld „Brunsbüttel-Burg“ zu

Das Erlaubnisfeld „Brunsbüttel-Burg“ erstreckt sich zwischen den beiden gleichnamigen Ortschaften, Sankt Michaelisdonn und Landscheide.   Bildrechte: LBEG
Das Erlaubnisfeld „Brunsbüttel-Burg“ erstreckt sich zwischen den beiden gleichnamigen Ortschaften, Sankt Michaelisdonn und Landscheide.

Zur Aufsuchung von Salzen teilt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) der BaMa Primäre Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG zum 1. Mai das Erlaubnisfeld „Brunsbüttel-Burg“ zu. Das Feld ist knapp 82,5 Quadratkilometer groß und erstreckt sich auf einer nahezu quadratischen Fläche zwischen Brunsbüttel und Landscheide im Süden sowie Sankt Michaelisdonn und Burg im Norden. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von „Stein-, Kali-, Magnesia- und Borsalzen nebst den mit diesen Salzen in der gleichen Lagerstätte auftretenden Salzen“ ist befristet auf zwei Jahre bis zum 30. April 2027.

Den von der BaMa Primäre Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG mit Sitz in Hemmingstedt eingereichten Antrag auf Aufsuchung von Salzen hat das LBEG als zuständige Genehmigungsbehörde geprüft und den von der Fläche betroffenen Landkreisen Dithmarschen und Steinburg sowie dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Nun hat das LBEG dem Antrag stattgegeben und die Erlaubnis erteilt. Diese gibt der BaMa Primäre Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

Die BaMa Primäre Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG sieht in dem Feld Möglichkeiten zur Aussolung von Kavernen für die Speicherung von Wasserstoff.

Weitere Infos:

  • Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (zum Beispiel Steinsalze) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Salzen kann es sein, in einem Salzstock Kavernen auszusolen. Dafür muss letztlich die Berechtigung vorliegen, Salz gewinnen zu dürfen. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
  • Das LBEG ist zuständige Bergbehörde für Schleswig-Holstein sowie für Niedersachsen, Hamburg und Bremen.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Stefan Wittke, Tel.: 0511 643 2122,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.04.2025

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