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Bergwerk Siegfried-Giesen - LBEG bittet Landkreis um Zustimmung zur wasserrechtlichen Erlaubnis

12.07.2017


Im Zuge des Genehmigungsverfahrens für die Wiederinbetriebnahme des Hartsalzwerkes Siegfried-Giesen hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) den Landkreis Hildesheim heute um Zustimmung zur wasserrechtlichen Erlaubnis gebeten. Diese Erlaubnis ist für die Einleitung salzhaltigen Wassers von der bereits vorhandenen Althalde und von der geplanten Neuhalde in die Innerste erforderlich.

Der Landkreis Hildesheim hat in seiner Eigenschaft als Untere Wasserbehörde den Einleitungsantrag der K+S KALI GmbH in enger Zusammenarbeit mit dem Gewässerkundlichen Landesdienst des Landes Niedersachsen und den Fachreferaten des LBEG geprüft. Ein spezielles Augenmerk der Prüfung lag auf den Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Vorgaben des Verschlechterungsverbots und des Verbesserungsgebot wurden dabei streng beachtet. Das LBEG hat die wasserrechtliche Erlaubnis jetzt in den Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses eingearbeitet und dem Landkreis Hildesheim mit der Bitte um Zustimmung übersandt.

Hintergrund Bergwerk Siegfried-Giesen:

Das Bergwerk Siegfried-Giesen liegt auf dem Salzstock Sarstedt zwischen den Ortschaften Giesen, Ahrbergen, Sarstedt und Barnten im Landkreis Hildesheim. Es wurde bereits von 1909 bis 1987 betrieben, um Kalisalz aus Tiefen zwischen 400 und 1.050 Metern zu gewinnen. Im Jahr 1987 wurde die Produktion mangels Absatzmöglichkeiten stillgelegt. Siegfried-Giesen ist seitdem ein Reservebergwerk.

Die K+S AG möchte in den kommenden 40 Jahren bis zu 250.000 Tonnen Kalirohsalz pro Jahr aus dem Salzstock Sarstedt gewinnen und zu verkaufsfähigen Produkten u.a. für die Düngemittelindustrie aufbereiten. Durch das Bergwerk sollen 500 neue Arbeitsplätze entstehen.




Pressesprecherin: Heinke Traeger, Tel.: 0511 643 2274,
E-Mail: info@lbeg.niedersachsen.de

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