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Bergwerk Sigmundshall bei Wunstorf: LBEG lässt eigenständigen Betrieb der REKAL-Anlage zu

Werk Sigmundshall Bokeloh   Bildrechte: Jörg Willecke
Der Förderturm dient nur noch für Stilllegungsarbeiten im Bergwerk, die REKAL-Anlage wird jetzt eigenständig betrieben.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat heute die Zulassung erteilt, dass die REKAL-Anlage der K+S Minerals and Agriculture GmbH auf dem Werksgelände Sigmundshall in Bokeloh bei Wunstorf (Region Hannover) eigenständig weiter betrieben werden darf.

Für die Zulassung dieses sogenannten Stand-Alone-Betriebs ist ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt worden. Das LBEG hat sechs Einwendungen erhalten, eine Einwendung wurde mit 30 Unterschriften unterstützt. Von den Trägern öffentlicher Belange und Naturschutzvereinigungen gab es zwölf Stellungnahmen.

Nachdem der aktive Bergbau im Kalibergwerk mittlerweile eingestellt ist, kann die REKAL-Anlage nun eigenständig betrieben werden. Damit ist die Herstellung des Materials für die Abdeckung der Halde Sigmundshall weiterhin gewährleistet. Der Betrieb der REKAL-Anlage ist jedoch auf die Dauer der Haldenabdeckung begrenzt.

Weitere Infos:

Die sogenannte REKAL-Anlage (REcycling KALium) gewinnt aus Salzschlacken der Sekundäraluminiumindustrie unter anderem Aluminiumgranulat zurück und produziert Material für die Abdeckung und Begrünung der Rückstandshalde Sigmundshall. Die REKAL-Anlage wurde 1995 auf Basis berg- und baurechtlicher Genehmigungen in Betrieb genommen und wird vom LBEG berg- und immissionsschutzrechtlich überwacht.

Im Internet hat das LBEG weitere Informationen zu Planfeststellungsverfahren (https://lbeg.info/?pgId=172&WilmaLogonActionBehavior=Default) und Umweltverträglichkeitsprüfungen (https://lbeg.info/?pgId=165&WilmaLogonActionBehavior=Default) allgemeinverständlich zusammengefasst.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.11.2021

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