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Bramsche-Verkleinerung: LBEG verlängert Erlaubnis für die Suche nach Erdgas- und Erdöllagerstätten

20.07.2017


Die BEB Erdgas und Erdöl GmbH & Co. KG darf für knapp zwei weitere Jahre in den Landkreisen Osnabrück, Emsland und Vechta nach Erdöl- und Erdgaslagerstätten suchen. Diese Erlaubnis hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) jetzt erteilt. Das sogenannte Erlaubnisfeld „Bramsche Verkleinerung“ ist rund 1.900 Quadratkilometer groß. Die erste Erlaubnis für ein noch ausgedehnteres Erlaubnisfeld hatte die BEB bereits im Jahr 2009 erhalten, die zweite im Jahr 2014.


Bei der Prüfung des Erlaubnisantrags hat das LBEG die Stellungnahmen der betroffenen Landkreise berücksichtigt, deren Gebiet von dem Erlaubnisfeld berührt wird. Auch die Gemeinden in diesem Gebiet hatte das LBEG über den Antrag informiert. Deren Stellungnahmen wurden ebenfalls ausgewertet.

Die BEB plant nach dem eingereichten Arbeitsprogramm in einem ersten Schritt die bereits gesammelten analogen Daten für konventionelle Erdgas- und Erdöllagerstätten auszuwerten. In einem zweiten Schritt steht dann laut Programm die Interpretation der seismischen Daten an.

Mit der Erlaubnis hat sich die BEB das alleinige Recht gesichert bis zum 14. März 2019 in diesem Gebiet nach Kohlenwasserstoffen zu suchen. Technische Maßnahmen wie zum Beispiel seismische Untersuchungen oder Bohrungen sind in dieser Erlaubnis nicht enthalten. Zu diesem Zweck müsste die BEB gesonderte Anträge stellen. In einem solchen Fall würden alle öffentlichen Belange mit besonderem Blick auf den Umwelt- und den Grundwasserschutz unter Beteiligung von Landkreisen, Kommunen, Wasserbehörden und anderen intensiv geprüft. Das gilt allerdings nicht für alle Anträge. Eine Gewinnung von Erdöl und Erdgas aus Schiefergaslagerstätten unter Einsatz der Frac-Technologie ist derzeit rechtlich ausgeschlossen. Ebenso werden nach dem Willen der Landesregierung keine diesbezüglichen Erprobungsmaßnahmen in Niedersachsen stattfinden.




Pressesprecherin: Heinke Traeger, Tel.: 0511 643 2274,
E-Mail: info@lbeg.niedersachsen.de

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