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BS|ENERGY bekommt Feld „Braunschweig V“ zugeteilt: LBEG erteilt Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme

Das Erlaubnisfeld „Braunschweig V“ erstreckt sich über die Stadt und angrenzende Gemeinden.   Bildrechte: LBEG
Das Erlaubnisfeld „Braunschweig V“ erstreckt sich über die Stadt und angrenzende Gemeinden.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) teilt der BS|ENERGY, Braunschweiger Versorgungs-Aktiengesellschaft & Co. KG das Erlaubnisfeld „Braunschweig V“ zu. Die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken ist zunächst vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 auf drei Jahre befristet. Das Erlaubnisfeld „Braunschweig V“ ist knapp 270 Quadratkilometer groß und erstreckt sich über die gesamte Löwenstadt und umliegende Gemeinden von Vordorf im Norden bis Leiferde im Süden und von Lamme im Westen bis Cremlingen im Osten.

Den finalen Antrag auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme hatte die BS|ENERGY, Braunschweiger Versorgungs-Aktiengesellschaft & Co. KG Ende Juli dieses Jahres gestellt. Nachdem das LBEG den Antrag geprüft und den von der Fläche betroffenen kreisfreien Städten Braunschweig und Salzgitter sowie den Landkreisen Gifhorn, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben sowie die Städte Peine und Wolfenbüttel, die Samtgemeinden Papenteich und Sickte und die Gemeinden Cremlingen, Lehre, Wendeburg und Vechelde informiert hatte, hat es nun die Erlaubnis erteilt. Diese gibt dem Unternehmen das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist.

Die BS|ENERGY, Braunschweiger Versorgungs-Aktiengesellschaft & Co. KG sieht in dem Feld Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können.

Nachdem das LBEG bereits zahlreiche Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme in und rund um Hannover, in der Heide, im Leinetal und am Harzrand erteilt hat, schließt das jetzt erteilte Erlaubnisfeld eine der letzten großen Lücken im östlichen Niedersachsen. „Das zeigt, dass immer mehr Unternehmen Tiefengeothermie als einen wertvollen ressourcen- und klimaschonenden Baustein für die Wärmewende einsetzen wollen“, sagt LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier. „Es verschwinden immer mehr weiße Flecken von der norddeutschen Tiefengeothermie-Karte. Denn gerade in unseren Regionen sind die geologischen Voraussetzungen für die Gewinnung von Erdwärme sehr gut“, so der Behördenleiter.

Weitere Infos:

  • Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff (z.B. Erdwärme) aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Erdwärme ist es, geeignete geologische Schichten für die Energiegewinnung durch Tiefengeothermie zu finden. Weitere Informationen zum Thema Bergbauberechtigungen sind auch online unter https://lbeg.info/?pgId=9&WilmaLogonActionBehavior=Default verfügbar.
  • Aktuell hat das LBEG 31 Erlaubnisse zur Aufsuchung von Erdwärme erteilt, 26 in Niedersachsen, drei in Schleswig-Holstein, eine in Hamburg und eine in Bremen.
  • Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde auch Niedersächsischer Geothermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt.
  • Das LBEG unterstreicht dabei die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an – so zum Beispiel im kommenden Jahr bei der Norddeutschen Geothermietagung im Mai und beim Tag der Geothermie im September am Hauptsitz des LBEG in Hannover.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.12.2024

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