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Ehemaliges Erzbergwerk in Salzgitter: LBEG veröffentlicht Einwirkungsbereich für die Schachtanlage Konrad

Der Einwirkungsbereich umfasst Teile des Geländes der Salzgitter-AG und der Stichkanals Salzgitter sowie die Ortschaft Salzgitter-Bleckenstedt.   Bildrechte: LBEG
Der Einwirkungsbereich umfasst Teile des Geländes der Salzgitter-AG und der Stichkanals Salzgitter sowie die Ortschaft Salzgitter-Bleckenstedt.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) gibt jetzt den Einwirkungsbereich für die Schachtanlage Konrad bekannt. Dieser Bereich in der Kreisfreien Stadt Salzgitter mit einer maximalen Ausdehnung von knapp zwei Kilometern berührt Teile des Geländes der Salzgitter-AG, des Stichkanals Salzgitter und umfasst die Ortschaft Salzgitter-Bleckenstedt.

Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung (EinwirkungsBergV) hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH als heutige Betreiberin der Schachtanlage den Einwirkungsbereich im Sinne des § 120 Abs. 1 Bundesberggesetz (BBergG) ermittelt. Dieser wurde vom LBEG geprüft und wird nun gemäß § 3 Abs. 3 EinwirkungsBergV bekannt gegeben.

Bei diesem Einwirkungsbereich handelt es sich um ein Gebiet an der Tagesoberfläche, in dem mutmaßlich infolge bergbaulicher Tätigkeiten in dem ehemaligen Erzbergwerk Senkungen eingetreten sind. Diese wurden seit 1964 gemessen und haben im Zeitraum bis 2021 Werte von maximal 33 Zentimetern ergeben. Der Einwirkungsbereich war festzulegen, da die Senkungen die Schwelle von zehn Zentimetern überschritten haben.

Hintergrund:

Entsteht im Einwirkungsbereich der untertägigen Gewinnung des Bergbaubetriebes durch Senkungen, Hebungen, Pressungen oder Zerrungen der Oberfläche oder durch Erdrisse oder durch Erschütterungen ein Schaden, der seiner Art nach ein Bergschaden sein kann, wird vermutet, dass der Schaden durch diesen Bergbaubetrieb verursacht worden ist (Bergschadensvermutung). Damit tritt eine Beweislastumkehr ein – der Unternehmer muss beweisen, den Schaden nicht verursacht zu haben.


Weitere Infos:

Allgemeine Informationen zum Thema Einwirkungsbereiche: https://lbeg.info/?pgId=257&WilmaLogonActionBehavior=Default.

Der genaue Einwirkungsbereich ist im NIBIS®-Kartenserver unter https://nibis.lbeg.de/cardomap3/?permalink=133qwgB1 einsehbar.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2022

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