Artikel-Informationen
erstellt am:
08.08.2025
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat für die Energietransportleitung „ETL 182 Elbe Süd – Achim“ den vorzeitigen Beginn einiger Teilbaumaßnahmen zugelassen. Die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (Gasunie) hatte beim LBEG einen Antrag auf Planfeststellung gestellt.
Das Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, für das in Stade und Brunsbüttel angelandete Flüssiggas die Einspeisung des Gases in südliche Richtung sicherzustellen.
Die Leitungstrasse verbindet die Netzpunkte „Elbe Süd“ südlich der Elbe auf Höhe der Elbinsel Lühesand und „Achim“ am Standort der bestehenden Verdichterstation in Achim auf einer Länge von ca. 86,9 km. Sie verläuft innerhalb der Landkreise Stade, Rotenburg (Wümme) und Verden durch die Hansestadt Stade, die Samtgemeinden Lühe, Horneburg, Fredenbeck, Harsefeld, Selsingen, Tarmstedt, den Flecken Ottersberg, die Gemeinde Oyten und die Stadt Achim.
Aufgrund der zeitlichen Vorgaben im Netzentwicklungsplan Gas 2022–2032 hatte das Unternehmen für einige Teilbaumaßnahmen den vorzeitigen Beginn beantragt.
Im Verfahren wurden die Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Naturschutzbehörden sowie die Öffentlichkeit beteiligt. Als Ersatz für einen Erörterungstermin wurde eine Onlinekonsultation durchgeführt. Unter Berücksichtigung der Einwendungen und Stellungnahmen hat das LBEG anschließend festgestellt, dass der Planfeststellung für das Gesamtvorhaben keine unüberwindbaren Hinderungsgründe entgegenstehen und den vorzeitigen Beginn für die beantragten Teilbaumaßnahmen zugelassen.
Die Zulassung umfasst einige Teilbaumaßnahmen des Gesamtvorhabens. Diese sind im Wesentlichen die Nutzung vorhandener und die Schaffung neuer Zuwegungen zum Arbeitsstreifen und zu den Rohrlagerplätzen, die Freimachung des Baufeldes von Gehölzen, der Abtrag von Oberboden, die Einrichtung von von Baustelleneinrichtungsflächen und Rohrlagerplätze, die Errichtung von Baustraßen, Maßnahmen zur Erkundung und Sicherung der Funktionsfähigkeit von Drainagen, Spundungsarbeiten und damit verbundene Gewässernutzungen sowie Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen, um unzulässige Beeinträchtigungen abzuschließen.
Die Zulassung des vorzeitigen Beginns ist mit mehreren Auflagen verbunden. Dazu zählen unter anderem die Abstimmung mit Betreibern von Infrastrukturanlagen und den Verkehrsbehörden, Maßnahmen zum Pflanzen- und Tierschutz, eine enge Abstimmung mit Grundstückseigentümern und -pächtern sowie Maßnahmen zum Grund- und Oberflächengewässerschutz.
Hintergrund:
Die Energietransportleitung (ETL) 182 ist für die sichere Gasversorgung Deutschlands besonders wichtig. Für dieses Vorhaben wurde im LNG-Beschleunigungsgesetz die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der Bedarf zur Gewährleistung der Versorgung der Allgemeinheit mit Gas festgestellt. Die schnellstmögliche Durchführung solcher Vorhaben dient dem zentralen Interesse an einer sicheren und diversifizierten Gasversorgung in Deutschland und ist aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses und im Interesse der öffentlichen Sicherheit erforderlich.
Weitere Infos:
E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de
Artikel-Informationen
erstellt am:
08.08.2025