Artikel-Informationen
erstellt am:
20.03.2026
Der Bau und Betrieb der Energietransportleitung „ETL 179.200 Bützfleth – Deinste“ ist jetzt endgültig zugelassen. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat den entsprechenden Antrag der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (Gasunie) auf Planfeststellung genehmigt.
Die ETL 179.200 ist der zweite Abschnitt der ETL 179, die die Anbindung des noch zu errichtenden landbasierten LNG-Terminals bei Stade an das Fernleitungsnetz der Gasunie im Raum Deinste sicherstellen soll. Die Leitung dient der Versorgungssicherheit mit Erdgas durch die Verstärkung und den Ausbau des Fernleitungsnetzes. Aufgrund der zeitlichen Vorgaben im Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032 hatte die Gasunie zunächst für einige Teilbaumaßnahmen den vorzeitigen Beginn beantragt, der vom LBEG am 20. Oktober vergangenen Jahres unter Vorbehalt zugelassen wurde. Mit dem jetzt erlassenen Planfeststellungsbeschluss können sämtliche Baumaßnahmen umgesetzt werden.
Zu der 18 Kilometer langen Leitung gehören die Erweiterung und der Betrieb der bestehenden Station Bützfleth S2, des Armaturenplatzes Wiepenkathen S3 und der Übergabestation Deinste S4 einschließlich der dafür erforderlichen Betriebszufahrten. Das planfestgestellte Vorhaben umfasst auch alle Arbeitsflächen und Anlagen, die für die Dauer der Bauzeit eingerichtet werden.
Verlegt wird die Leitung in einer Tiefe von mindestens einem Meter – teilweise sogar bis zu fünf Metern – weitgehend in offener Grabenbauweise, stellenweise auch in sogenannter geschlossener Bauweise, die eine Beanspruchung der Oberfläche vermeidet. Durch das Vorhaben und/oder den Anlieferverkehr betroffen sind die Samtgemeinden Fredenbeck, Lühe und Oldendorf-Himmelpforten sowie die Hansestadt Stade, sämtlich im Landkreis Stade gelegen. Dauerhaft wird die Leitung durch einen zehn Meter breiten Schutzstreifens gesichert.
Im Verfahren wurden die Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie die Öffentlichkeit beteiligt. Als Ersatz für einen Erörterungstermin wurde eine Onlinekonsultation durchgeführt. Unter Berücksichtigung der Einwendungen und Stellungnahmen hat das LBEG festgestellt, dass der Planfeststellung – unter Aufgabe von zahlreichen Nebenbestimmungen – keine Hinderungsgründe entgegenstehen und die endgültige Genehmigung erteilt.
Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt gemäß § 43b Energiewirtschaftsgesetz ausschließlich in elektronischer Form. Die Unterlagen können zwei Wochen lang von Donnerstag, 16. April, bis Donnerstag, 30. April, im Internet unter http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ sowie im UVP-Portal der Bundesländer unter https://www.uvp-verbund.de/ eingesehen werden. Näheres ist der Bekanntmachung der Auslegung zu entnehmen. Die Bekanntmachung kann auch unter den vorgenannten Internetadressen abgerufen werden.
Hintergrund:
Die Energietransportleitung (ETL) 179.200 ist für die sichere Gasversorgung Deutschlands erforderlich und damit im öffentlichen Interesse. Das Vorhaben ist im Netzentwicklungs-plan (NEP) Gas 2022-2032 der Bundesnetzagentur zur notwendigen Anbindung der LNG-Anlagen in Stade an das Bestandssystem der Gasunie mit der ID 640-02 enthalten. In der NEP-Gas-Datenbank (https://www.nep-gas-datenbank.de/ausbaumassnahmen) ist die Inbetriebnahme der ETL 179.200 bis Dezember 2026 vorgesehen.
Weitere Infos:
Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,
E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de
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20.03.2026