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Erhöhung des täglichen Fördervolumens der Erdgasbohrung Goldenstedt Z23: Erörterungstermin beendet – Entscheidungsphase startet

Die ExxonMobil Production Deutschland GmbH möchte das Fördervolumen der seit 2010 bestehenden Erdgasbohrung Goldenstedt Z23 im Landkreis Vechta auf mehr als 500.000 Kubikmeter pro Tag erhöhen. Dafür hatte das Unternehmen im März dieses Jahres beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) einen Antrag eingereicht, der im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung geprüft wird.

Gestern fand der gesetzlich vorgeschriebene Erörterungstermin statt, auf dem unter anderem Vertreter des Unternehmens, des Landkreises Vechta sowie von Naturschutz- und Umweltvereinigungen unter Moderation des LBEG Stellungnahmen vertiefend diskutierten. Eingeladen in Picker’s Gasthaus in Lutten war, wer bereits im Vorfeld Einwendungen oder Stellungnahmen zu dem Vorhaben im Landkreis Vechta abgegeben hatte. Erörtert wurden unter anderem Themen wie Artenschutz und Wasser, aber auch Seismizität und Immissionsschutz, zu denen das Unternehmen auch Gutachten vorgestellt hatte.

Das LBEG wird nun als zuständige Planfeststellungsbehörde darüber entscheiden, ob das beantragte Vorhaben zulässig ist. Dafür werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bergbehörde die vorgebrachten Argumente und vorgelegten Fakten prüfen und bewerten. Der Zeitpunkt der Entscheidung steht noch nicht fest.

Der Antrag lag nach öffentlicher Ankündigung von Anfang April bis Anfang Mai beim Landkreis, der Gemeinde und dem LBEG öffentlich zur Einsicht aus. Bis Mitte Mai konnten Stellungnahmen und Einwendungen abgegeben werden. Insgesamt sind 16 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange sowie Natur- und Umweltschutzvereinigungen eingegangen. Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern gegen das geplante Vorhaben gab es nicht.

Umfassende Infos zum Antrag und Vorhaben


Pressekontakt: Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de


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