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Gasversorgungs- und Wasserstoffleitung in Wilhelmshaven: Anhörungsverfahren für Doppelleitung WKL startet

Die WKL soll auf dem Gebiet der Stadt Wilhelmshaven insgesamt 12,4 Kilometer entlang der Küstenlinie zwischen der Gasdruckregel- und -messanlage (GDRM) Wilhelmshaven und Heppenser Groden verlaufen. Bildrechte: OGE/LBEG
Die WKL soll auf dem Gebiet der Stadt Wilhelmshaven insgesamt 12,4 Kilometer entlang der Küstenlinie zwischen der Gasdruckregel- und -messanlage (GDRM) Wilhelmshaven und Heppenser Groden verlaufen.

Die Firma Open Grid Europe GmbH (OGE) plant, unter dem Projektnamen „Wilhelmshaven-Küstenlinie“ (WKL) eine Gasversorgungsleitung (WKL CH4) und eine Wasserstoffleitung (WKL H2) in Parallellage in Wilhelmshaven zu errichten und zu betreiben. Für die Zulassung der rund 12,4 Kilometer langen Wasserstoffleitung (Leitungsnummer 501) und der 10,8 Kilometer langen Gasversorgungsleitung wird ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Die Antragsunterlagen, die die OGE für dieses Vorhaben eingereicht hat, werden ab Montag, 5. Februar, öffentlich ausgelegt.

Die einzelnen Stränge der WKL sollen mit bis zu 100 bar Betriebsdruck und einem Nenndurchmesser von DN 1000 (etwa 1000 Millimeter) betrieben werden. Verlegt werden sollen die unterirdisch verlaufenden Leitungsstränge in überwiegend offener Bauweise. In sensiblen Bereichen werden einzelne Abschnitte in geschlossener Bauweise errichtet.

Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimetern bedürfen gemäß § 43 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Planfeststellung. Ebenso bedürfen Wasserstoffleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimetern gemäß § 43 Abs. 1 i.V.m. § 43 l Abs. 2 EnWG der Planfeststellung. Zudem ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Die Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 73 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) erfolgt in elektronischer Form. Die Unterlagen können vom 5. Februar bis Montag, 4. März, im Internet unter http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ sowie im Niedersächsischen UVP-Portal eingesehen werden. Zudem liegen die Planunterlagen nach § 73 Abs. 3 Satz 2 VwVfG bei der Stadt Wilhelmshaven aus. Näheres ist der ortsüblichen Bekanntmachung der Auslegung zu entnehmen. Die Bekanntmachung kann auch unter der vorgenannten Internet-Adresse abgerufen werden.

Weitere Infos:

· Das LBEG ist in Niedersachsen die Genehmigungsbehörde für Gashochdruckleitungen und Wasserstoffleitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

· Mehr Informationen zu Planfeststellungsverfahren hat das LBEG im Internet unter der Adresse https://lbeg.info/?pgId=172&WilmaLogonActionBehavior=Default zusammengestellt.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.02.2024

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