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Gasversorgungsleitung von Etzel nach Wardenburg: LBEG lässt vorzeitigen Baubeginn der EWA zu

Verlauf der EWA Bildrechte: OGE
Der geplante Verlauf der EWA vom Landkreis Wittmund bis zum Landkreis Oldenburg.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat den vorzeitigen Baubeginn für die Gasversorgungsleitung Nr. 459 von Etzel nach Wardenburg (EWA) zugelassen. Die OGE GmbH hatte beim LBEG einen Antrag auf Planfeststellung für die EWA gestellt. Die EWA dient der notwendigen Transportkapazitätserweiterung des Fernleitungsnetzes aus dem Norden Deutschlands in Richtung Süden.

Im Vorgriff der endgültigen Entscheidung im Planfeststellungsverfahren hat das LBEG den vorzeitigen Beginn für einige Maßnahmen zugelassen. Die Zulassung umfasst im Wesentlichen die Einrichtung und Bestückung aller Rohrlagerplätze, die Untersuchung archäologischer Verdachtsflächen, den Holzeinschlag, die Sondierung sowie gegebenenfalls die Räumung von Kampfmittelverdachtsflächen über die gesamte Trasse. Weiter wurden die Durchführung aller erforderlichen Arbeiten zur Baustelleneinrichtung, die Errichtung der Leitung sowie der erforderlichen Nebenanlagen im Abschnitt zwischen dem Startpunkt in Etzel und der Station Bockhorn zugelassen. Zudem umfasst die Zulassung die Durchführung aller erforderlichen Arbeiten zur Baustelleneinrichtung, Errichtung der Leitung sowie der erforderlichen Nebenanlagen im Abschnitt zwischen der Station Bad Zwischenahn und der Verdichterstation Wardenburg. Zugelassen wurde auch die Einrichtung und der Betrieb der Maßnahmen zur Grundwasserförderung und -wiedereinleitung in den Abschnitten zwischen dem Startpunkt in Etzel und der Station Bockhorn sowie zwischen der Station Bad Zwischenahn und dem Endpunkt an der Verdichterstation Wardenburg.

Hintergrund:

Die EWA ist für die sichere Gasversorgung Deutschlands besonders dringlich. Auch für diese Leitung wurde im LNG-Beschleunigungsgesetz die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der Bedarf zur Gewährleistung der Versorgung der Allgemeinheit mit Gas festgestellt. Die schnellstmögliche Durchführung solcher Vorhaben dient dem zentralen Interesse an einer sicheren und diversifizierten Gasversorgung in Deutschland und ist aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses und im Interesse der öffentlichen Sicherheit erforderlich.

Weitere Infos:

  • Das LBEG ist in Niedersachsen die Genehmigungsbehörde für Gashochdruckleitungen und Wasserstoffleitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
  • Mehr Informationen zu Planfeststellungsverfahren hat das LBEG im Internet unter der Adresse https://lbeg.info/?pgId=172&WilmaLogonActionBehavior=Default zusammengestellt.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.09.2024

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