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Gasversorgungsleitung von Wardenburg nach Drohne: Anhörungsverfahren für die Leitung WAD startet

Die WAD soll von Wardenburg nach Drohne verlaufen. Bildrechte: OGE/LBEG
Die WAD soll von Wardenburg nach Drohne verlaufen.

Die Firma Open Grid Europe GmbH (OGE) mit Sitz in Essen plant unter dem Projektnamen „Gasversorgungsleitung Wardenburg-Drohne“ (WAD, Leitungsnummer 458), eine Gashochdruckleitung von der bestehenden Verdichterstation Wardenburg (Landkreis Oldenburg) nach Drohne im nordrhein-westfälischen Kreis Minden-Lübbecke zu errichten und zu betreiben. Die insgesamt rund 90 Kilometer lange Leitung, davon circa 85 Kilometer in Niedersachsen, soll überwiegend parallel zur bestehenden Gasversorgungsleitung NETRA durch die Landkreise Oldenburg, Cloppenburg, Vechta und Osnabrück bis nach Nordrhein-Westfalen führen. Für die Zulassung der geplanten WAD wird auf der niedersächsischen Seite vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Die Antragsunterlagen, die die OGE für dieses Vorhaben eingereicht hat, werden ab Montag, 10. Juni, öffentlich ausgelegt.

Die WAD soll mit bis zu 100 bar Betriebsdruck betrieben werden und einen Nenndurchmesser von DN 1000 (etwa 1.000 Millimeter) aufweisen. Verlegt werden sollen die unterirdisch verlaufenden Leitungsstränge in überwiegend offener Bauweise. In sensiblen Bereichen werden einzelne Abschnitte in geschlossener Bauweise errichtet.

Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimetern bedürfen gemäß § 43 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Planfeststellung. Zudem ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Die Auslegung der Antragsunterlagen gemäß § 73 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) erfolgt ausschließlich in elektronischer Form. Die Unterlagen können bis Dienstag, 9. Juli, im Internet unter http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ und im Niedersächsischen UVP-Portal eingesehen werden. Näheres ist der öffentlichen Bekanntmachung der Auslegung zu entnehmen. Die Bekanntmachung kann auch unter den vorgenannten Internetadressen abgerufen werden.

Weitere Infos:

  • Das LBEG ist in Niedersachsen die Genehmigungsbehörde für Gashochdruckleitungen und Wasserstoffleitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
  • Mehr Informationen zu Planfeststellungsverfahren hat das LBEG im Internet unter der Adresse https://lbeg.info/?pgId=172&WilmaLogonActionBehavior=Default zusammengestellt.
  • Offene Bauweise bedeutet, dass Gräben ausgehoben werden, um Leitungen zu verlegen. Anschließend wird die Oberfläche wiederhergestellt. Bei der über begrenzte Entfernungen möglichen geschlossenen Bauweise werden Leitungen durch Horizontalbohrungen verlegt.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.06.2024

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