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Gasversorgungsleitung von Wardenburg nach Drohne: LBEG genehmigt Errichtung und Betrieb der WAD

Die WAD soll von Wardenburg nach Drohne verlaufen. Bildrechte: OGE/LBEG
Die WAD soll von Wardenburg nach Drohne verlaufen.

Die Firma Open Grid Europe GmbH (OGE) mit Sitz in Essen beabsichtigt, die Gasversorgungsleitung Wardenburg-Drohne (WAD) zu errichten und zu betreiben. Für den niedersächsischen Teil der WAD hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) jetzt die Zulassung erteilt.

Die rund 90 Kilometer lange Gashochdruckleitung mit der Leitungsnummer 458 soll aus dem Bereich der bestehenden Verdichterstation Wardenburg (Landkreis Oldenburg) zur Station Drohne in Nordrhein-Westfalen führen. Dabei verläuft sie in Niedersachsen über 85 Kilometer überwiegend parallel zur bestehenden Gasversorgungsleitung Nr. 58 durch die Landkreise Oldenburg, Cloppenburg, Vechta und Osnabrück. Für die Zulassung des niedersächsischen Teils der WAD war ein Planfeststellungsverfahren beim für Gashochdruckleitungen zuständigen LBEG geführt worden.

Die WAD soll mit bis zu 100 bar Betriebsdruck betrieben werden und einen Nenndurchmesser von DN 1.000 (etwa 1.000 Millimeter) aufweisen. Verlegt werden sollen die unterirdisch verlaufenden Leitungsstränge in überwiegend offener Bauweise. An einigen Stellen ist eine geschlossene Verlegung geplant, um eine Beanspruchung der Oberfläche zu vermeiden.

Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimetern bedürfen gemäß § 43 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Planfeststellung. Für das Vorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt gemäß § 43b EnWG ausschließlich in elektronischer Form. Die Unterlagen können gut zwei Wochen lang vom 22. September bis zum 06. Oktober im Internet unter http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ sowie im Niedersächsischen UVP-Portal eingesehen werden. Näheres ist der Bekanntmachung der Auslegung zu entnehmen. Die Bekanntmachung kann auch unter den vorgenannten Internetadressen abgerufen werden.

Weitere Infos:

  • Das LBEG ist in Niedersachsen die Genehmigungsbehörde für Gashochdruckleitungen und Wasserstoffleitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
  • Mehr Informationen zu Planfeststellungsverfahren hat das LBEG im Internet unter der Adresse https://lbeg.info/?pgId=172&WilmaLogonActionBehavior=Default zusammengestellt.
  • Offene Bauweise bedeutet, dass Gräben ausgehoben werden, um Leitungen zu verlegen. Anschließend wird die Oberfläche wiederhergestellt. Bei der über begrenzte Entfernungen möglichen geschlossenen Bauweise werden Leitungen durch Horizontalbohrungen verlegt.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3010,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.09.2025

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