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Gipsabbau im Landkreis Northeim genehmigt: Knauf Gips KG will in den nächsten zwei Jahrzehnten 2,1 Mio. Tonnen fördern

Knapp 17 Hektar nimmt das gesamte Vorhaben in Anspruch, gut 12 Hektar davon sind Ab-baufläche, im Nordwesten wird der Gips zum Schutz von Anwohnern untertägig gewonnen Bildrechte: LBEG
Knapp 17 Hektar nimmt das gesamte Vorhaben in Anspruch, gut 12 Hektar davon sind Ab-baufläche, im Nordwesten wird der Gips zum Schutz von Anwohnern untertägig gewonnen.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat heute den Gipsabbau der Firma Knauf Gips KG in den Gemarkungen Lüthorst und Portenhagen der Stadt Dassel (Landkreis Northeim) zugelassen. Für die Zulassung war ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt worden.

Zum Schutz der benachbarten Wohnbebauung wird der nordwestlichste Bereich der Lagerstätte untertägig abgebaut. Insgesamt umfasst das gesamte Vorhaben eine Fläche von rund 16,9 Hektar, das entspricht einer Fläche von annähernd 24 Fußballfeldern. Die Abbaufläche hat eine Größe von knapp 12,2 Hektar, davon entfallen circa 1,8 Hektar auf den Abbau im Untertagebetrieb, auf rund 10,37 Hektar wird der Gips im Tagebau gewonnen. Die Gipsvorräte werden auf 2,1 Millionen Tonnen geschätzt.

Zahlreiche Hinweise von Trägern öffentlicher Belange, Gemeinden, Naturschutzvereinigungen und Naturschutzorganisationen sowie von der beteiligten Öffentlichkeit fanden Eingang in die Nebenbestimmungen zum Umwelt- und Nachbarschaftsschutz.

Am Südrand des Höhenzuges Elfas, der in unmittelbarer Nachbarschaft zum Abbaugelände liegt, ist der Bachlauf der Bewer renaturiert worden. Dort wurde in Gutachten nachgewiesen, dass der Bewer kein Wasser entzogen wird. Die Ergebnisse des umfangreichen Grundwassermonitorings werden regelmäßig vom niedersächsischen Gewässerkundlichen Landesdienst und von der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Northeim geprüft.

Das im Abbau anfallende sulfathaltige Wasser wird in ein Gewässer III. Ordnung eingeleitet, das westlich von Portenhagen in die Bewer fließt. Dort sorgt eine Einleitsteuerung dafür, dass der Sulfatgehalt, der natürlich in der Bewer vorkommt, nicht überschritten wird. Die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis wurde im Einvernehmen mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Northeim erteilt.

Der Betrieb findet werktags in der Zeit zwischen 6 und 16 Uhr statt, wobei morgens zwischen 6 und 7 Uhr keine lärmintensiven Arbeiten erlaubt sind.

Der Gips wird mittels Sprengungen gewonnen. Auch dabei wird durch Vorsorgemaßnahmen und Kontrollmessungen gewährleistet, dass die auftretenden Schwingungen in den benachbarten Wohngebäuden keine Schäden verursachen.

Etwa alle 14 Tage findet eine Sprengung statt. Gesprengt werden darf nur in den Zeiten von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 16 Uhr. Die benachbarte Wohnbevölkerung wird im Vorfeld der Sprengungen informiert.

Als Lärm- und Sichtschutz werden ein Lärmschutzwall entlang der Straße Wildwiese sowie eine temporäre Abraumhalde am Nordrand des Tagebaus errichtet.

Für den Abtransport des gewonnenen Gipses werden täglich etwa 20 Lkw (40 Lkw-Fahrten) erwartet. Die Gipstransporte werden vom Tagebau direkt nach Westen zur L 546 geführt. Sie ersetzen teilweise Transporte aus dem Harz durch die Ortschaft Lüthorst. Damit wird die Verkehrsbelastung in Lüthorst verringert. Für die Ortschaft Wangelnstedt wird sich in diesem Zusammenhang keine Veränderung ergeben.

Der Untertageabbau soll nach etwa vier Jahren abgeschlossen sein, der untertägige Hohlraum wird mit Abraum aus dem Tagebau verfüllt. Der übertägige Abbau einschließlich der erforderlichen Rekultivierungsmaßnahmen soll nach circa 20 bis 25 Jahre beendet sein.

Für ungefähr die Hälfte der übertägigen Abbaufläche ist eine annähernde Wiederherstellung des Ausgangsniveaus vorgesehen, um den Landschaftscharakter soweit wie möglich wiederherzustellen. Das geplante Relief orientiert sich dabei am natürlichen Zustand des Geländes, die Flächen sollen unterschiedlich entwickelt beziehungsweise bewirtschaftet werden. Der übrige Teil des Tagebaus wird nicht verfüllt, sondern soll sich nach Abschluss von Gestaltungsmaßnahmen selbst renaturieren (freie Sukzession). Dabei können sich je nach Substrat und Exposition vielfältige Biotop- und Habitatstrukturen herausbilden.

Weitere Infos:

Der perspektivische Wegfall von REA-Gips durch die Energiewende und der nur begrenzt mögliche Beitrag von Recyclingkonzepten der Gipsindustrie zur zukünftigen Rohstoffversorgung machen den Abbau von Naturgips auch weiterhin notwendig, wenn die Herstellung dieser für die Bauindustrie unverzichtbaren Produkte auch in Zukunft in Deutschland erfolgen soll. Überdies nimmt durch die fortschreitende signifikante Reduktion des REA-Gips-Angebotes der Druck auf natürliche Gips-Lagerstätten und -Vorkommen eher noch zu, so dass deren Sicherung im Rahmen der Landesplanung und Raumordnung eine steigende Bedeutung zukommt.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Björn Völlmar, Tel.: 0511 643 3086,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.09.2022

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