Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen klar Logo

Kaliwerk Sigmundshall in Wunstorf: LBEG veröffentlicht neuen Einwirkungsbereich

Der neue Einwirkungsbereich für besondere Anlagen umfasst jetzt mehr Abschnitte des Mittellandkanals im Westen sowie der Bahnverbindung Minden-Wunstorf im Nord- und im Südosten. Bildrechte: LBEG/Hintergrundkarte: © GeoBasis-DE/BKG (2025) CC BY 4.0
Der neue Einwirkungsbereich für besondere Anlagen umfasst jetzt mehr Abschnitte des Mittellandkanals im Westen sowie der Bahnverbindung Minden-Wunstorf im Nord- und im Südosten.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) veröffentlicht jetzt den neuen Einwirkungsbereich für besondere Anlagen für das Kaliwerk Sigmundshall in Wunstorf (Region Hannover). Bei einem Einwirkungsbereich handelt es sich um ein Gebiet an der Tagesoberfläche, in dem es durch bergbauliche Maßnahmen theoretisch zu Bergschäden kommen kann. Ein typisches Beispiel sind mögliche Senkungen. Im Kaliwerk Sigmundshall wurde bis 2018 aktiver Bergbau betrieben.

Laut der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung (EinwirkungsBergV) ist ein Einwirkungsbereich festzulegen, wenn Senkungen von mindestens zehn Zentimetern eingetreten sind. Das gilt nicht für besondere Anlagen, wie zum Beispiel empfindliche Industrieanlagen, Autobahnen, Bahnlinien und Schifffahrtswege. Innerhalb des rund 24 Quadratkilometer großen Einwirkungsbereich für besondere Anlagen für das Kaliwerk Sigmundshall, den das LBEG 2021 veröffentlicht hat, liegen die Bundesautobahn 2, der Mittellandkanal und die ICE-Bahnstrecke Wunstorf-Minden.

Die K+S Minerals and Agriculture GmbH hat als Betreiberin des Kaliwerks Sigmundshall den Einwirkungsbereich im Sinne des § 120 Abs. 1 Bundesberggesetz (BbergG) neu ermittelt. Dieser umfasst nun einen gut 800 Meter längeren Abschnitt des Mittellandkanals westlich der Brückenquerung der Bundesstraße 442 sowie rund 850 Meter mehr Strecke der ICE-Bahnlinie in Höhe des Ritterguts Düendorf und circa 350 Meter mehr in Höhe von Haste. Das LBEG hat diesen Einwirkungsbereich für besondere Anlagen geprüft und gibt ihn nun gemäß § 5 i.V.m. § 3 Abs. 3 EinwirkungsBergV bekannt.

Weitere Infos:

  • Entsteht in einem Einwirkungsbereich der untertägigen Gewinnung des Bergbaubetriebes durch Senkungen, Hebungen, Pressungen oder Zerrungen der Oberfläche oder durch Erdrisse oder durch Erschütterungen ein Schaden, der seiner Art nach ein Bergschaden sein kann, wird vermutet, dass der Schaden durch diesen Bergbaubetrieb verursacht worden ist (Bergschadensvermutung). Es handelt sich dabei um einen sogenannten Anscheinsbeweis. Das heißt, dass bei typischen Schäden zum Beispiel an Gebäuden ein durch Bergbauaktivitäten verursachter Bergschaden vermutet wird. Der vermeintliche Schädiger kann diese Kausalitäts- bzw. Ursachenvermutung jedoch entkräften, indem er alternative Ursachen für den Schaden vorbringt und beweist. Somit ergibt sich also insgesamt eine Beweiserleichterung für den Geschädigten. Ein solcher Einwirkungsbereich ist festzulegen, wenn Senkungen von mindestens zehn Zentimetern eingetreten sind. Für das Kaliwerk Sigmundshall ist dieser 2021 veröffentlich worden und im NIBIS®-Kartenserver einsehbar unter https://nibis.lbeg.de/cardomap3/?permalink=17uoK1hP.
  • Davon unterscheidet sich der Einwirkungsbereich für besondere Anlagen, der beachtet, dass diese besonderen Anlagen wegen ihrer Bau- oder Betriebsweise durch Bodensenkungen oder Bodenhebungen von weniger als zehn Zentimetern beeinträchtigt werden können.
  • Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Grenze des tatsächlichen Einwirkungsbereichs von der Grenze des festgelegten Einwirkungsbereichs erheblich abweicht, erfolgt die erneute Festlegung.
  • Das LBEG ist als Bergbehörde für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen zuständig für die Prüfung und Veröffentlichung von bergbaulichen Einwirkungsbereichen.
  • Allgemeine Informationen zum Thema Einwirkungsbereiche hat das LBEG im Internet unter der Adresse https://lbeg.info/?pgId=257&WilmaLogonActionBehavior=Default zusammengefasst.

Pressekontakt: Eike Bruns, Tel.: 0511 643 2274, Stefan Wittke, Tel.: 0511 643 2122,

E-Mail: presse@lbeg.niedersachsen.de, Internet: http://www.lbeg.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.02.2025

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln